Niederlande – Die niederländischen Behörden haben das Bundesverbraucherministerium über laufende Ermittlungen informiert, die sich gegen einen Betrieb in den Niederlanden richten, der im Verdacht steht, über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren Rindfleisch mit Pferdefleisch vermengt und falsch deklariert zu haben. Da der Betrieb, auf den sich die Ermittlungen konzentrieren, offenbar nicht in der Lage war, gegenüber den Behörden die betroffenen Lieferungen zu spezifizieren und einzugrenzen, haben die niederländischen Behörden aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes nun die komplette Produktion aus den vergangenen beiden Jahren für den Handel gesperrt und veranlasst, die betreffenden Waren europaweit vom Markt zu nehmen. Gesperrt wurden sämtliche Auslieferungen für den Zeitraum von Januar 2011 bis Mitte Februar 2013. Lieferungen des auf die Zerlegung von Schlachtkörpern spezialisierten Betriebs sind nach Angaben der niederländischen Behörden in 16 EU-Mitgliedstaaten gelangt, überwiegend nach Frankreich, Deutschland, Portugal, und Spanien. Die niederländischen Behörden gehen für den Zeitraum 2011 bis 2013 von einem Gesamtvolumen von fast 50.000 Tonnen Fleisch aus, dessen Herkunft zu untersuchen ist, wobei noch ermittelt werden muss, ob und wenn ja, wie häufig, in welchem Zeitraum und in welcher Menge illegal Pferdefleisch verwendet wurde. Von den laufenden Rückverfolgungen sind derzeit 502 Betriebe betroffen, darunter 132 in den Niederlanden und 124 in Deutschland. Betroffen sind Händler, weiterverarbeitende Betriebe ebenso wie Metzgereien in allen Bundesländern bis auf Bremen und das Saarland.
Die Behörden des Bundes stehen mit den Niederlanden in engem Kontakt, um den Fall lückenlos aufzuklären. Über das europäische Schnellwarnsystem RASFF wurden am Donnerstagvormittag die Namen der 124 Betriebe in Deutschland ermittelt, die seit 2011 Ware von dem niederländischen Hersteller bezogen haben könnten. Die für die Lebensmittelkontrollen zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer werden – wie bereits in den früheren Verdachtsfällen – die Rückverfolgung möglicherweise falsch etikettierter Ware einleiten und veranlassen, dass vorsorglich betroffene Waren schnell vom Markt genommen und untersucht werden. Der Bund hat die Länderbehörden umfassend informiert, so dass unverzüglich mit den Ermittlungen begonnen werden kann. Bei den bevorstehenden Untersuchungen wird sich zeigen, inwieweit es Überschneidungen mit bereits bekannten Fällen gibt, d.h. es ist denkbar, dass betroffene Produkte mit Fleisch aus dem niederländischen Betrieb schon vor Wochen vom Markt genommen wurden, weil durch DNA-Tests Pferdefleisch nachgewiesen worden war.
Nach Angaben der Behörden in Den Haag gibt es auch in diesem Fall bisher keine Hinweise auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung – sämtliche bisher durchgeführten Tests auf mögliche Arzneimittelrückstände in Pferdefleisch seien negativ ausgefallen, so die Angaben der Behörden.
Bei einer Sonderkonferenz am 18. Februar 2013 hatten die Verbraucherminister von Bund und Ländern ein nationales Maßnahmenpaket beschlossen. Im Mittelpunkt steht dabei ein breit angelegtes Kontrollprogramm auf nationaler Ebene. Deutschland ist mit der Anzahl und Tiefe der Tests weit über die Vorgaben für das europaweit geforderte Screening hinausgegangen: Insgesamt wurden bisher von den Länderbehörden 2585 Produktproben untersucht, davon 2469 Proben auf Pferdefleisch-DNA. In 184 Fällen wurde der qualitative Nachweis von Pferde-DNA erbracht. Beim überwiegenden Teil der zuletzt als positiv gemeldeten Testergebnisse handelt es sich um die Bestätigung bekannter Fälle und Produkte, die bereits aus dem Handel genommen worden waren. Eine Übersicht der falsch deklarierten Produkte findet sich im Internet unter www.pferdefleisch-rueckrufe.de. Im Rahmen des laufenden Kontrollprogramms werden Waren aus EU-Staaten untersucht, aber auch Importwaren. Bisher wurden 116 Tests auf etwaige Rückstände von Tierarzneimitteln durchgeführt. Hier gab es bislang keinen positiven Befund auf den Wirkstoff Phenylbutazon.