Schwerin – Zeigt her eure Hunde: Der Kommunale Ordnungsdienst beginnt am 25. April 2015 mit der Hundezählung in der Landeshauptstadt. In den darauffolgenden Monaten führen die städtischen Ordnungshüter Befragungen in Haushalten des gesamten Stadtgebietes durch.
Mit dieser Erfassung soll die Steuergerechtigkeit erhöht und die Zahl der steuerlich nicht erfassten Hunde deutlich verringert werden.
Wenn bei der Zählung bisher nicht angemeldete Hunde auffallen, kann das für Halterinnen und Halter unangenehm werden. Die Steuer könnte dann – auch für mehrere Jahre rückwirkend -nachzuzahlen sein. Außerdem muss mit einem Bußgeldverfahren gerechnet werden. Um solchen Ärger zu vermeiden, gewährt die Landeshauptstadt Hundesteuersündern eine Übergangsfrist: Wer bis zum 24. April 2015 seinen bisher nicht gemeldeten Hund anmeldet, kann ein Bußgeldverfahren vermeiden.
Die steuerliche Anmeldung ist möglich im Bürgerbüro oder im Sachgebiet Abgaben der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 erfolgen. Alternativ kann eine Anmeldung per E-Mail (poststelle@schwerin.de), per Fax (0385/54514799 oder über das Bürgerkonto im städtischen Internetportal unter www.schwerin.de erfolgen. Das Anmeldeformular ist im Bürgercenter bzw. über das Internet unter www.schwerin.de (Bürgerservice – Serviceleistungen – Formulare & Anträge – Hunde) erhältlich.
Die Hundebestandsaufnahme wurde von der Stadtvertretung der Landeshauptstadt auf ihrer Sitzung am 09. März 2015 beschlossen.