Schwerin – Traditionell lud Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow neu eingebürgerte Frauen und Männer mit ihren Familien am Donnerstag, dem 11. April zu einer feierlichen Einbürgerungs-Zeremonie in den Demmlersaal des Rathauses: "Dieses Fest liegt uns am Herzen. Wir sind stolz, dass Sie zu uns gehören. Sie haben mit der Einbürgerung einen Schritt vollzogen, der Ihr weiteres Leben prägen wird. Ich möchte Sie herzlich als neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Schwerin willkommen heißen. Sie sind eine Bereicherung für unsere Stadt", so Angelika Gramkow, die den Anwesenden gemeinsam mit der Leiterin der Ausländerbehörde Andrea Eichstädt persönlich Blumen und eine Urkunde übergab.
Höhepunkt der Feier waren die Auftritte der 12-jährigen Turnerin Maria Tschernaokaja und der Schweriner Jump-Crew von Vladislava Kapula. Beide erhielten im vergangenen Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft. 2012 haben 106 Frauen, Männer und Kinder, die in Schwerin eine neue Heimat gefunden haben, die deutsche Staatangehörigkeit erhalten. Die Eingeladenen kommen aus der Ukraine, dem Irak, Usbekistan, Polen, Israel, Ägypten, Italien, Kasachstan, Usbekistan, Aserbaidschan, der Türkei, Weißrussland, Russland, China, der Republik Moldau, Rumänien, Armenien, der Tschechischen Republik, Mosambik, Bosnien und Herzegowina, Uruguay, Togo oder dem Kosovo. Umrahmt wurde die Feier musikalisch von Musikerinnen des Konservatoriums.
Hintergrund
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, zählt nicht nur der Wille allein. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass diejenige oder derjenige im Regelfall einen achtjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik vorweisen kann. Außerdem muss der Einbürgerungstest bestanden und Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Darüber hinaus dürfen die Antragsteller nicht vorbestraft sein. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Menschen ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten. Ferner müssen die Männer und Frauen bereit sein, ihre bisherige Staatsbürgerschaft abzugeben und die demokratische Rechtsordnung der Bundesrepublik anzuerkennen.