Schwerin – Am 29.05.2015 findet ab 13.00 Uhr in der Sport- und Kongresshalle die nächste öffentliche Versteigerung von Fundsachen des städtischen Fundbüros statt.
Ab 12.00 Uhr können Interessenten die zur Versteigerung gelisteten Fundgegenstände in Augenschein nehmen. Gemäß § 980 BGB können Empfangsberechtigte bestehende Ansprüche an Fundsachen bis zum 20.05.2015 im BürgerBüro zu den bekannten Öffnungszeiten geltend machen. Nach Ablauf der Frist erlöschen alle Ansprüche und die Fundgegenstände werden am 29.05.2015 öffentlich versteigert.