Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Parchim heute Haftbefehle gegen einen 19jährigen Heranwachsenden und einen 17jährigen Jugendlichen aus dem Raum Parchim wegen des Verdachts der Brandstiftung in drei Fällen erlassen.
Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, am 06.04.2015 kurz nach Mitternacht auf dem Gelände der Agrargenossenschaft in Herzberg in einer Lagerhalle befindliche Strohballen in Brand gesetzt zu haben. Durch den Brand wurden neben den Strohballen zwei Mähwerke vollständig zerstört. Der entstandene Sachschaden beträgt ca. 100.000,00 €.
Die Tatverdächtigen sollen darüber hinaus in der Nacht vom 06. auf den 07.04.2015 das unter einem Schleppdach in Woeten gelagerte Stroh derselben Agrargenossenschaft in Brand gesetzt haben. Durch die Zerstörung der Lagerstätte, der dort gelagerten 500 Strohballen und Pflüge entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 30.000,00 €.
Den Beschuldigten wird weiter zur Last gelegt, sich in den späten Abendstunden des 08.04.2015 auf das Gelände der Dobbertiner Agrargenossenschaft begeben zu haben, um auf einer Freifläche im Bereich der Melkstätte eine Strohmiete in Brand zu setzen. Nachdem diese, entgegen ihren Erwartungen, nicht in Brand geraten war, sollen sie in der gleichen Nacht nochmals zum Tatort zurückgekehrt sein und die Strohmiete „ein zweites Mal“ entzündet haben. Da der Brand von Mitarbeitern der Agrargenossenschaft frühzeitig entdeckt und die Bekämpfung eingeleitet wurde, konnte der entstandene Sachschaden auf ca. 1.200,00 € begrenzt werden.
Der Heranwachsende hat die Taten gegenüber dem Haftrichter eingeräumt. Der gegen ihn ergangene Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Der Jugendliche befindet sich in Untersuchungshaft.
Durch die Polizei und Staatsanwaltschaft wird geprüft, ob die Beschuldigten für weitere Straftaten verantwortlich sind.
Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.