Schwerin – Heute wurde im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die Einführung von Bestandsobergrenzen in der Nutztierhaltung diskutiert.
„Wir haben doch ein grundlegendes Problem bei dieser Diskussion: Oft wird der Begriff ‚Massentierhaltung‘ benutzt, ohne zu wissen, wie viele Tiere nun zu viel sind und was Massentierhaltung ausmacht. Das Problem ist, dass es bisher keine wissenschaftliche oder rechtliche Definition hierfür gibt. Dieses Fehlen wird jedoch schamlos für ideologisch aufgeblähte Diskussionen ausgenutzt. Wir brauchen daher eine sachliche und wissensbasierte Diskussion, um bei dieser Frage überhaupt weiterzukommen. Dafür habe ich schon bei den Koalitionsverhandlungen im Bund gekämpft. Leider konnte sich meine Partei damit nicht dursetzen“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute in Schwerin.
Die Bewertung der Nutztierhaltung in Deutschland durch den wissenschaftlichen Beirat des Bundeslandwirtschaftsministeriums kann hierfür eine gute Grundlage bilden. „Natürlich hätte ich lieber eine europaweite Regelung, doch wir können nicht immer auf Europa warten. Daher muss der Bund nun tätig werden, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Regionale Lösungen in einer der viehärmsten Regionen Europas würden die Haltungsbedingungen für Nutztiere nicht generell verbessern, aber schaden der Landwirtschaft in unserem Land“, sagte Dr. Backhaus.
Wie aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Beirats hervorgeht, ist der kurzfristig richtige Weg, die Abklärung von Möglichkeiten der Verbesserung des Managements in den Betrieben und die Verbesserung der Haltungsbedingungen unabhängig von der jeweiligen Bestandsgröße voranzubringen. „Aber wir müssen den Verbrauchern ebenso verdeutlichen, welchen Einfluss ihre Kaufentscheidung auf das Tierwohl haben kann. Die Landesregierung hat schon lange vor der Obergrenzendiskussion begriffen und schon frühzeitg vor allen anderen Bundesländern auf eine Veränderung zu mehr Tierwohl und zu einer bodengebundenen Landwirtschaft gedrängt. Das Agrarinvestitionsförderprogramm ist der beste Beleg hierfür. Nutztierhalter bekommen in unserem Land seit Jahren nur eine Förderung, wenn sie beim Tierschutz über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen und Flächen vorweisen können“, unterstrich der Minister.
Mit ca. 0,4 zu ca. 0,8 Großvieheinheiten je ha im Bundesdurchschnitt und 1,2 bzw. 1,3 GV je ha in Bundesländern wie Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen hat MV nur die Hälfte des bundesdeutschen Viehbestandes auf die Fläche bezogen und nur 1/3 im Vergleich zu den viehstarken Regionen. „Daher sollte man sich davor hüten, ein Bild von unserem Bundesland zu zeichnen, als wären wir ein einziger Stall. Schließlich hat kein anderes Bundesland so viel Fläche unter Naturschutz gestellt wie Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte der Minister.