Ludwigslust/Schwerin (ots) – Am gestrigen Dienstag, gegen 22:00 Uhr, erhielten die Beamten des Bundespolizeirevieres Schwerin durch die Zugbegleiterin des ICE 1720 die Mitteilung, dass sich im Zug eine männliche Person befinden soll, die offensichtlich alkoholisiert ist, Reisende belästigt und nicht im Besitz einer Bahnfahrkarte ist. Eine Nachlöse konnte die Person nicht zahlen und wurde daraufhin am Bahnhof Ludwigslust von der Weiterfahrt ausgeschlossen.
Bei der männlichen Person handelte es sich um einen 41-jährigen afghanischen Staatsangehörigen, bei dem ein Atemalkoholwert von 1,01 Promille ermittelt werden konnte. Keine zwei Stunden später wurde das Bundespolizeirevier Schwerin erneut alarmiert. Diesmal teilte die Zugbegleiterin der OE 79483 von Ludwigslust nach Schwerin mit, dass sich im Zug eine männliche Person ohne Fahrschein befindet und die Nachlöse nicht beibringen kann. Wieder nahmen die Beamten der Bundespolizei die Person in Empfang – diesmal am Hbf. Schwerin – und mussten feststellen, dass es sich hierbei um die gleiche Person handelte, die bereits in Ludwigslust auffällig geworden war.
Neben einem Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen muss sich die Person darüber hinaus auch wegen einer strafbaren Handlung wegen des Verstoßes gegen seine räumliche Beschränkung verantworten, da die Beamten ermitteln konnten, dass der Aufenthalt des afghanischen Staatsangehörigen auf den Freistaat Sachsen beschränkt wurde und er gegen diese Auflage schon mehrfach verstoßen hat.