Schwerin – Auf der Grundlage des Stadtvertreterbeschlusses aus dem Jahre 2004 bleibt das Südufer Pfaffenteich in den Sommermonaten für den Individualverkehr gesperrt. Das Durchfahrtverbot tritt am 4. Mai 2015 wieder in Kraft und wird entsprechend ausgeschildert. Die Sicherung des bis 30. September geltenden Durchfahrtverbotes kann in dieser Saison nicht durch den versenkbaren Hubpoller in der Arsenalstraße gewährleistet werden, da der schlechte Straßenzustand dessen Funktionsweise beeinträchtigt. Die Beschilderung wird jedoch entsprechend geändert und es sind Kontrollen der Polizei geplant, um illegale Durchfahrten zu verhindern. Die Durchfahrt für Linienbusse des Nahverkehrs Schwerin und für Taxen ist weiterhin erlaubt.
Fahrradverkehr innerhalb der Fußgängerzone in den Sommermonaten nicht erlaubt
Ab kommenden Montag tritt auch die Sommerregelung für den Radverkehr in der Fußgängerzone in Kraft. Danach ist vom 4. Mai bis zum 30. September 2015 das Radfahren in der Fußgängerzone im Zeitraum von 10 bis 18 Uhr in folgenden Straßenabschnitten nicht erlaubt:
• Helenenstraße
• Mecklenburgstraße zwischen Arsenalstraße und Schloßstraße
• Schmiedestraße und Puschkinstraße zwischen Altstädtischem Markt
und Schloßstraße
• Großer Moor bis zur Einfahrt Landesrabbiner-Holdheim-Straße