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Keine Gefährdung für Trinkwasser und menschliche Gesundheit

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Schwerin – Auch nach dem erfolgreichen Abschluss der Grundwassersanierung im Bereich der ehemaligen Galvanik werden die verbliebenen Restbelastungen in der Abstromfahne der Galvanik weiter überwacht. Dazu wurden im Februar 2015 zwei neue Grundwassermessstellen im Hinterhof der Jahnstraße 11/13 errichtet. Die  Beprobung beider Messstellen ergab keine Grundwasserbelastungen durch Chrom und Nickel. Dagegen wurde mit 303 µg/l ein stark erhöhter Arsen-Wert in der tiefer ausgebauten Messstelle nachgewiesen. Für die menschliche Gesundheit und das Trinkwasser besteht keine Gefährdung.

Woher das Arsen stammt, ist derzeit noch nicht geklärt. Es handelt sich im den bisher einzigen so hohen Wert im weiteren Sanierungsgebiet der Galvanik. Alle anderen bisher gemessenen Werte zwischen 1992 und 2015 waren unauffällig. Vereinzelt wurden auch höhere Werte auf dem Gelände der ehemaligen Galvanik nachgewiesen, die sich aber bei den jeweils nachfolgenden Untersuchungen nicht bestätigten.

Gemäß Gutachter ist nach derzeitigem Kenntnisstand der ausschließliche Ursprung auf dem Gelände der Galvanik eher unwahrscheinlich. Es kann dagegen nicht ausgeschlossen werden, dass die hohen Arsen-Werte durch Auswaschungen aus früheren Abfallablagerungen verursacht wurden, die z.B. bei Bohrungen im Bereich des Parkplatzes „Grüne Straße“ gefunden wurden.

Die Arsen-Belastung wird behördlich überwacht. Zur Überprüfung des bisher einzigen Wertes soll in Kürze eine weitere Untersuchung an der betroffenen Messstelle erfolgen. Sollte sich der Wert bestätigen, werden weitere Maßnahmen eingeleitet, um die Ausdehnung und die Ursache der Verunreinigung zu ermitteln.

Gefahren für  das Trinkwasser und die Gesundheit bestehen nicht. Selbst der Anbau von Gemüse wäre im Bereich unbedenklich, wie Versuche des zuständigen Gutachters zeigen. Hierbei wurde festgestellt, dass der mehr als ein Meter  mächtige Torf, der im Gebiet unter dem Oberboden und über dem Grundwasser ausgebildet ist, das Arsen beinahe vollständig zurückhält und nur ein sehr geringer bzw. unschädlicher Teil in den Oberbodenbereich gelangen kann.

Die Nutzung des Grundwassers ist dagegen ohne vorherige Reinigung nicht möglich und die Grundwasserentnahme bis auf weiteres unzulässig. Gleiches gilt für das Freilegen des Grundwassers, z. B. durch Grabungen, Bohrungen oder Baumaßnahmen.

Anträge zur Grundwasserentnahme bzw. zum Aufschluss von Grundwasser, die gemäß wasserrechtlichen Vorschriften stets zu stellen sind, würden seitens der zuständigen Wasserbehörde bis auf weiteres abgelehnt.

Der Ortsbeirat Schelfstadt, Schelfwerder, Werdervorstadt und die Stadtvertretung wurden  über die abgeschlossene Grundwassersanierung im Bereich der Galvanik und die festgestellte Arsen-Belastung informiert.

Um mögliche Gefährdungen durch unerlaubten Gebrauch von Grundwasser im Bereich zwischen Münzstraße/Schliemannstraße/Jahnstraße sowie Grüne Straße vorzubeugen, wurden die betroffenen Anwohner individuell per Postmitteilungen über die Grundwasserbelastung benachrichtigt. 

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