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Auswirkungen von Stegen und Wassertankstelle untersucht

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Schwerin – Die Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen haben im Auftrag der Landeshauptstadt Schwerin in einem Gutachten die Auswirkungen der 15 wassertouristischen Bauvorhaben aus dem  Wassertourismuskonzept der Landeshauptstadt Schwerin wissenschaftlich untersuchen lassen. Die Stadt kommt mit der Erarbeitung dieser FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für geplanten Steganlagen und eine Wassertankstelle einer Forderung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald nach, die Auswirkungen von Veränderungen des Bootsverkehrs auf die Erhaltungsziele des „Schutzgebietes Schweriner Seen“ gutachterlich zu bewerten.

„Wir wollen mit der gutachterlichen Bewertung sicherstellen, dass sich der Wassertourismus auf den Schweriner Seen im Einklang mit dem Natur- und Umweltschutz entwickeln kann und der moderat zunehmende Bootsverkehr den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebiets nicht zuwider läuft“, sagt  der Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Ordnung Bernd Nottebaum.

Auslöser für das Gutachten, an dem die Wissenschaftler ein Jahr lang gearbeitet haben, war ein Widerspruch des BUND gegen den Bau eines 45 Meter langen Schiffsanlegers am Franzosenweg gegenüber dem Schweriner Schloss. Mit dem Anleger sollte ursprünglich bereits im Sommer 2012 eine neue Anlegestelle für Fahrgastschiffe sowie 22 neue Bootsliegeplätze, davon 11 öffentliche Wasserwanderrastplätze, für den Wassertourismus zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Widerspruch des BUND ruhte das Bauvorhaben.

Das rund 200 Seite starke Gutachten des renommierten Kieler Instituts für Landschaftsökologie hat alle wassertouristischen Bauvorhaben betrachtet, die im Wassertourismuskonzept der Landeshauptstadt zusammengefasst sind.  Neben dem Schlossanleger am Franzosenweg und alternativen Standorte für die Wassertankstelle  sind das u.a. der Ausbau der Hafenanlage auf der Ausflugsinsel Kaninchenwerder, ein Wasserwanderrastplatz am Freilichtmuseum Mueß mit einer öffentlichen Wegebeziehung zur Alten Crivitzer Landstraße und ein Wasserwanderrastplatz mit Schiffsanleger am Schloss Wiligrad.

Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen des Tourismuskonzeptes der Landeshauptstadt erhöht sich der derzeitige Bootsbestand auf dem Schwerin See von rund 5000  um maximal 451 Stück. Dennoch kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass bei Verwirklichung aller Bauvorhaben – insgesamt 451 zusätzliche Liegeplätze – „keine erheblichen Beeinträchtigungen“ der Erhaltungsziele des Schutzgebietes Schweriner Seen zu prognostizieren sind. Die Landeshauptstadt hat das umfangreiche Gutachten heute dem BUND übermittelt.

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