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Elektronische Fußfessel für Hooligans könnte Gewalt in Stadien vorbeugen

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Schwerin – Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) unterstützt den entsprechenden Vorstoß aus Hessen: "Wir werden auf der Justizministerkonferenz darüber beraten"

„Die elektronische Aufenthaltsüberwachung, EAÜ, hat sich deutschlandweit bewährt. In Mecklenburg-Vorpommern sind zurzeit von neun richterlich angeordneten Fußfesseln acht aktiv, einer der Probanden befindet sich erneut in Untersuchungshaft. Das zeigt, dass die Überwachung in fast 90 Prozent erfolgreich ist. Ähnlich sieht die Statistik in ganz Deutschland aus. Von insgesamt 73 Fußfesselträgern ist die Überwachung von 17 Probanden wegen U-Haft oder ähnlichem unterbrochen“, sagte Justizministerin Kuder.

„Bislang wird die Fußfessel nur unter Weisungsauflagen für entlassene Straftäter genutzt, die weiterhin als gefährlich gelten und somit unter Führungsaufsicht stehen. Die Überwachung wirkt als Hemmschwelle für neue Straftaten. Sie nutzt aber auch, um an einem Tatort sofort erkennen, ob die Fußfesselträger zur Tatzeit als Verdächtige in Frage kommen oder nicht. Zudem erscheint es sinnvoll, die elektronische Aufenthaltsüberwachung auszuweiten, etwa aus präventiven Gründen auf sogenannte Hooligans. Den Betroffenen könnte so zum Beispiel verboten werden, bei Spielen ihrer Mannschaft im Stadion zu sein. Mit der Fußfessel wäre ein Hausarrest umsetzbar. Damit wird ein Fernbleiben von gewalttätigen Rädelsführer aus dem Stadion kontrollierbar. Das würde friedliche Fußballspiele fördern und auch die Polizei entlasten“, so die Ministerin. Sie unterstützt einen Vorstoß aus Hessen, der im Juni auf der Justizministerkonferenz in Stuttgart diskutiert werden soll.

„Ich könnte mir zudem weitere Einsatzmöglichkeiten vorstellen, um Haftzeiten und damit Kosten für das Land zu vermeiden. Darüber werde ich mich mit meinen Kollegen austauschen“, sagte Ministerin Kuder.

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