Gadebusch – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Grevesmühlen am Dienstag Haftbefehl gegen eine 54-jährige Frau aus dem Raum Gadebusch wegen des Verdachts der versuchten Anstiftung zum Mord aus Habgier erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.
Nach den bisherigen Ermittlungen ist die Beschuldigte dringend verdächtig, am 18. Mai dieses Jahres ihren Mitbewohner unter Übergabe eines Küchenmessers aufgefordert zu haben, ihren geschiedenen Ehemann umzubringen, um sich den Besitz des in der Ehezeit angeschafften und dem Ehemann gerichtlich zugesprochenen Eigenheimes zu verschaffen.
Hierfür soll sie dem Zeugen einen Geldbetrag in Höhe von 1.000 Euro in Aussicht gestellt haben. Der Zeuge informierte stattdessen die Polizei.
Das Strafgesetzbuch sieht für die versuchte Anstiftung zum Mord Freiheitsstrafe von drei bis zu fünfzehn Jahren vor. Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.