Schwerin – Dem Schweriner Gesundheitsamt wurden am Donnerstag 110 Neuinfektionen gemeldet, darunter Folgeinfektionen in der Kita Igelkinder. Hier ordnete das Gesundheitsamt für die Gruppe 5 Quarantänemaßnahmen an. Die Allgemeinverfügung wurde unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Derzeit gibt es in der Landeshauptstadt 1097 aktive Infektionen (insgesamt 6449). 9 Personen müssen derzeit im Krankenhaus behandelt werden. 5226 Menschen gelten als genesen.
Bei Johnson&Johnson weitere Impfung nötig
Der Impfstützpunkt Schwerin schickt in der kommenden Woche sein mobiles Impfteam erneut zu einer offenen Impfaktion in den Stadtteil Warnitz/Margaretenhof. Die Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen finden für Personen ab 12 Jahren am Donnerstag, den 27.1. von 14 bis 19 Uhr im REWE-Markt am Margaretenhof statt. Für die Impfungen stehen die Impfstoffe Moderna und BioNTech zur Verfügung.
Weitere terminoffene Impfaktionen sind geplant am Freitag, den 21.1. und 28.1. von 12 bis 19 Uhr in der Sport- und Kongresshalle.
Der Impfstützpunkt im Schlossparkcenter hat am Freitag, den 21.1. und 28.1. sowie am Sonnabend, den 22.1. und 29.1. von 12 bis 19 Uhr ohne Terminanmeldung geöffnet.
Der Impfstützpunkt weist darauf hin, dass der Bund die Regeln für Impfungen mit dem Einmalimpfstoff von Johnson&Johnson geändert hat. Demnach gilt man mit einer Dosis dieses Impfstoffes nicht mehr als vollständig geimpft und damit nach einer eventuellen zusätzlichen Impfung nicht mehr als geboostert. Um nach einer Einmaldosis Johnson&Johnson als vollständig geimpft zu gelten, ist die Gabe einer zweiten Impfdosis mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer oder Moderna) erforderlich. Diese zweite Impfung kann ab 4 Wochen nach der Erstimpfung erfolgen. Die dritte Impfung (der sogenannte Booster) kann dann ab 3 Monate nach dieser zweiten Impfung erfolgen. Erst mit der verabreichten dritten Impfdosis greifen für Erstgeimpfte mit dem Vakzin von Johnson&Johnson beispielsweise die Befreiungen von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung und von Quarantäneregelungen.
Auch beim Genesenen-Status hat der Bund Veränderungen herbeigeführt. Bisher galt dieser für 6 Monate. Nunmehr gelten Personen nach einer Covid-Infektion ab 28 Tage nach einem positiven PCR-Test für 3 Monate (90 Tage) als genesen.