Schwerin – „Es geht um junge Mütter und Väter, denen über die Teilzeitausbildung eine realistische Chance zum Berufsabschluss eröffnet werden kann“, erklärt Marlies Reiher, Beauftragte für Chancengleichheit der Schweriner Arbeitsagentur. Diese Form der Ausbildung unterstützt junge Menschen, die aufgrund von Elternschaft oder Pflegetätigkeit (Angehöriger) ihre Ausbildung unterbrochen haben oder eine Erstausbildung anstreben. Andererseits ist dieses Angebot insbesondere auch für kleine und mittelständische Betriebe eine gute Gelegenheit, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Hierbei ist familienorientierte Personalpolitik ein wichtiger Wettbewerbs- und Standortvorteil.
Die Teilzeitausbildung ist in zwei Formen möglich: Ohne Verlängerung der Ausbildungszeit beträgt die wöchentliche Ausbildungszeit dabei einschließlich Berufsschulunterricht mindestens 25 Stunden und maximal 30 Stunden. Mit Verlängerung der Ausbildungszeit bewegen sich die Wochenstunden einschließlich Berufsschulunterricht von mindestens 20 Stunden bis zu maximal 30 Stunden. Für beide Formen gilt, dass sich Betrieb und „Azubi“ absprechen, wann diese Stunden geleistet werden. Der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt.
Seit 2005 ist Teilzeitausbildung nach § 8 Berufsbildungsgesetz (BBIG) in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich. Nähere Informationen erhalten Interessierte bei Marlies Reiher, der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in der Schweriner Arbeitsagentur.
E-Mail: Schwerin.BCA@arbeitsagentur.de.