Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat zwei Männer aus Schwerin (39 und 49 Jahre) sowie zwei weitere 48- und 54-jährige Beschuldigte aus Vietnam zum Landgericht Schwerin angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, als Bande mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel sowie in 5 rechtlich zusammenhängenden Fällen gewerbs- und bandenmäßig Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft anderer Personen betrieben zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage davon aus, dass die Angeschuldigten im Untergeschoss in einer Gewerbeimmobilie des 39-jährigen Mannes in Schwerin-Görries eine Marihuana-Indoorplantage einrichteten und betrieben sowie die Installation weiterer Plantagen planten. Diese Annahme geht zurück auf Durchsuchungsmaßnahmen am 13.02.2015, in deren Verlauf Polizeikräfte 2.201 Cannabispflanzen in einem nahezu erntereifen Zustand auffanden. Daraus ergibt sich ein Gesamtertrag von 101,6 kg Cannabis. Der Wert der sichergestellten Drogen belief sich auf knapp 500.000 € (vgl. Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schwerin vom 16.02.2015 im Anhang), während der Straßenverkaufspreis in etwa das Doppelte betragen hätte.
Es besteht ferner der hinreichende Verdacht, dass die o. g. Angeschuldigten für den Betrieb der Anlage 5 illegal nach Deutschland geschleuste Vietnamesen als sogenannte Pflanzenpflegekräfte benutzten. Diese Personen sprachen kein Deutsch; ihnen wurde der Pass abgenommen und sie wurden in der Plantage in unzumutbaren Unterkünften unter Missachtung von Arbeitsschutzregelungen untergebracht. So wurde beispielsweise einer der Arbeitskräfte nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft in Prag auf einem Markt angesprochen. Ihm wurde angeboten, in Deutschland für 5 Tage für insgesamt 10.000 tschechische Kronen in einem Lager zu arbeiten. Als dieser merkte, dass es sich tatsächlich um eine Cannabisplantage handelte, wurde ihm sein Pass und sein Handy abgenommen.
Gegen die als Pflanzenpflegekräfte eingesetzten Angeschuldigten (19, 27, 31, 32 und 44 Jahre) hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des hinreichenden Verdachts der Beihilfe zum bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge erhoben.
Sämtliche Angeschuldigte befinden sich in Untersuchungshaft; lediglich der Haftbefehl gegen den 39-jährigen Eigentümer der die Plantage beherbergenden Immobilie wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin außer Vollzug gesetzt.
Nach weiteren umfangreichen Ermittlungen durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern ist es gelungen, weitere Beschuldigte namhaft zu machen, die mutmaßlich hinter den Geschäften der angeklagten Personen stehen. Dabei handelt es sich um eine 35-jährige Vietnamesin und einen 36-jährigen Vietnamesen, wohnhaft in Berlin. Beide wurden aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Schwerin wegen der o. g. Taten am 02.06.2015 in Berlin verhaftet und befinden sich in Untersuchungshaft.
Der Strafrahmen für Bandenmitglieder beträgt 5 Jahre bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Der Strafrahmen für Helfer beträgt 2 Jahre bis 11 Jahre 2 Monate Freiheitsstrafe.
Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.