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Die Landeshauptstadt Schwerin bildet 2016 aus!

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Schwerin – Die Landeshauptstadt Schwerin bietet eine attraktive Ausbildungsmöglichkeit in Form von folgenden Anwärterstellen an:

Bachelor of Laws (Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/in)

Während der Absolvierung des Vorbereitungsdienstes als StadtverwaltungsinspektorAnwärter/in erlernen Sie die Sachbearbeitung in allen Bereichen der kommunalen Verwaltung. Beispielsweise sind hier die Bau-, die Finanz-, die Sozial- und die Ordnungsverwaltung genannt. Der Beamte / die Beamtin muss die sehr vielfältigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften kennen und in seinem/ihrem Arbeitsbereich ordnungsgemäß anwenden können.

Die drei Jahre umfassende Ausbildung beginnt am 1. Oktober 2016 und gliedert sich in ein zweijähriges Studium (2 Teilabschnitte) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow und einen einjährigen Praxisabschnitt in verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung Schwerin. Dieser Bachelor-Studiengang endet mit dem Abschluss Bachelor of Laws – Öffentliche Verwaltung.

Bildungsvoraussetzung für diese Ausbildung ist das Abitur, die volle Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss.

In das Beamtenverhältnis darf aufgrund gesetzlicher Regelungen nur berufen werden, wer Deutscher oder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder eines Staates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt.

Es gilt eine Höchstaltersgrenze von 39 Jahren zum Zeitpunkt der Einstellung.

Eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Anschluss an den Vorbereitungsdienst erfolgt leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
• lückenloser tabellarischer Lebenslauf
• Kopie der allgemeinen Hochschul- bzw. Fachhochschulreife
• falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule
• ggf. vorliegende Nachweise (z.B.: Praktikumseinschätzungen, Studienbescheinigungen, Dienst-/Arbeitszeugnisse, Schwerbehindertenausweis, Zulassungsschein)

Die Landeshauptstadt Schwerin ermöglicht für einen optimalen Einstieg in das Berufsleben die Besetzung von nachfolgenden Ausbildungsplätzen:

Verwaltungsfachangestellte/r

Auszubildende erlernen die Verrichtung von Büro- und Verwaltungsarbeiten in der allgemeinen inneren Verwaltung, grundsätzlich unter Verwendung von elektronischer Datenverarbeitung. Die kunden- und dienstleistungsorientierte Bearbeitung von Anfragen und Anliegen der Bürger und Bürgerinnen bildet den Hauptbestandteil dieses Ausbildungsberufes. Unter Anwendung umfangreicher Rechtsvorschriften und Normen sind durch die Verwaltungsfachangestellten Verwaltungsentscheidungen vorzubereiten und umzusetzen.

Kauffrau/-mann für Büromanagement

In diesem Berufsbild werden vorrangig organisatorische und kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten ausgeübt. Dazu zählt beispielsweise die Erledigung von Schriftverkehr, Beschaffung von Büromaterial, Terminplanung, Sitzungsvorbereitung und Dienstreiseorganisation, aber auch die Betreuung von Kunden und Kundinnen.

Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienst Fachrichtung Bibliothek

Dieser Beruf wird ausschließlich in der Stadtbibliothek Schwerin ausgebildet. Schwerpunkte der Tätigkeiten sind die Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung von Medien und der Einsatz im Publikumsverkehr (Ausleihe und deren vorbereitende Tätigkeiten)

Veranstaltungskauffrau/-mann

Auszubildende erlernen die Konzeption, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen unterschiedlichster Art. Zu den Aufgaben einer/eines Veranstaltungskauffrau/ -mannes gehört die Beratung und Betreuung von Kunden vor und während der Veranstaltung, sowie die Erstellung und Umsetzung von Ablauf- und Regieplänen. Auszubildende wirken u.a. an der Erarbeitung von Marketing- und Werbekonzepten und an der Bearbeitung von kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Vorgängen mit.

Medizinische/r Fachangestellte/r

Hauptsächliche Aufgaben sind die Assistenz des Amtsarztes bei Untersuchungen, sowie Beratung und Betreuung der Patienten und Patientinnen. Weiterhin wird die Pflege von Instrumenten und Durchführung von Laborarbeiten umgesetzt. Auch die Vergabe von Terminen, Dokumentation von Untersuchungsabläufen, Führen von Patientenakten, Abrechnung von Leistungen und weitere teilweise EDV-gestützte Verwaltungstätigkeiten sind Bestandteil des Arbeitsalltages.

Ausbildungsbeginn für die vorgenannten Ausbildungsberufe ist der 1. September 2016. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

Bildungsvoraussetzung ist ein guter Haupt- oder Realschulabschluss.

Eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an die Ausbildung erfolgt in Anwendung des TVAöD leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
• lückenloser tabellarischer Lebenslauf
• Kopie des Haupt- oder Realschulabschlusses
• falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie der letzten beiden Zeugnisse einer allgemeinbildenden Schule
• ggf. vorliegende Nachweise (z.B.: Praktikumseinschätzungen, Dienstzeugnisse, Schwerbehindertenausweis)

Grundsätzlich gilt für alle Ausbildungsberufe:
• Schwerbehinderte Bewerber/innen und Ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt im Auswahlverfahren berücksichtigt.
• Gleichermaßen können Bewerber/innen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl (Ehrenamt) ausüben, bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
• Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
• Die gesundheitliche Eignung für die jeweilige Ausbildungsrichtung muss gegeben sein. • Das Führungszeugnis darf keine Eintragungen enthalten.
• Anfallende Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
• Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur mittels beigefügtem frankierten Rückumschlag.

Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden!

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 24. September 2015 (Bewerbungsfristende)
an die Landeshauptstadt Schwerin
Die Oberbürgermeisterin Fachbereich für Hauptverwaltung Fachdienst Personal
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Gern nehmen wir auch Bewerbungen an eine der u.g. E-Mail-Adressen auf dem elektronischen Postweg entgegen.
Auskünfte zur Ausbildung und zu Bewerbungsangelegenheiten erteilen:
Silke Pagel
Telefon 0385/545-1224
E-Mail: spagel@schwerin.de
Jeannette Below
Telefon 0385/545-1218
E-Mail: jbelow@schwerin.de

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