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GEZ Trick – Beitragsfrei ein Leben lang?

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Schwerin – Das die GEZ eine Zwangsabgabe ist, die jeder Haushalt leisten muss, dass weis inzwischen jeder. Doch es gibt einen Trick, wie sie von der Zahlung befreit werden könnten.

Der Rundfunkbetrag finanziert die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender und wir mit 17,50 Euro berechnet. Der jetzige Beitragsservice von ARD und ZDF löste vor einiger Zeit die GEZ-Gebühr ab.

Nun kommen wir zu der Möglichkeit, vielleicht von dieser Gebühr befreit zu werden. Ein Wirtschaftsexperte wollte den Einzug der Gebühr per Lastschriftverfahren nicht hinnehmen und bestand auf eine Barzahlung der Gebühr.

Er stornierte einfach die gegebene Einzugsermächtigung und Bestand auf sein Recht der Bareinzahlung.

Allerdings akzeptiert der Beitragsservice eine Bareinzahlung der Gebühr nicht, aufgrund dessen zahlte der Wirtschaftsexperte keine Gebühr mehr.

Nun muss man sich fragen, welches Gesetz hier gilt.

Der Experte weist auf das Bundesbankengesetz § 14 hin, dieses sagt ausdrücklich aus, dass in Deutschland „auf Euro lautende Banknoten das einige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ sind.

Damit dürfte der Beitragsservice eine Barzahlung NICHT ablehnen.

Der Beitragsservice beruft sich wiederum auf den Rundfunkstaatsvertrag, in dem eindeutig festgelegt ist, dass der fällige Beitrag nur bargeldlos zu bezahlen ist, da ansonsten die Kosten steigen würden und damit auch die Gebühr.

Und jetzt kommt der Knackpunkt in dieser Angelegenheit. Das Bundesrecht bricht das Landrecht.

Das Bundesbankengesetz steht hiernach vor dem Rundfunkstaatsvertrag, den die Bundesländer beschlossen haben.

Jetzt gilt es abzuwarten, ob und wann sich der Beitragsservice auf eine rechtliche Klärung einlässt.

Laut Wirtschaftsexperte hängt alles davon ab, wie viele Bürger von diesem Recht Gebrauch machen und auf ihr Recht der Barzahlung bestehen.

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