Schwerin – Die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern profitieren von den Einsparungen beim Wohngeld. Dadurch fließen ihnen zusätzlich rund 13,9 Mio. Euro an Landesmitteln zu. Berechnungsgrundlage für die Zuweisungen beim Wohngeld sind die Ausgaben im Jahr 2004. Weil die Ausgaben im Jahr 2014 deutlich unter dem ursprünglichen Wert lagen, fließen Mittel des Landes jetzt an die Kommunen.
Grund für die gesunkenen Ausgaben des Landes beim Wohngeld ist die weitere Abnahme der Haushalte, die in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld beziehen. „Für die Kommunen ist das eine zusätzliche Möglichkeit, die Kosten für Unterkunft und Heizung zu finanzieren“, sagte Sozialministerin Birgit Hesse am Montag.
Grundsätzlich muss zwischen Wohngeldbezug und Kosten der Unterkunft und Heizung unterschieden werden. Der Bezug schließt sich gegenseitig aus. Während die Kommunen bei Empfängern von Arbeitslosengeld II für die Kosten der Unterkunft und Heizung aufkommen müssen, wird das Wohngeld je zur Hälfte von Bund und Land finanziert.
Durch die Weitergabe der beim Land eingesparten Wohngeldmittel werden die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich bei ihren Sozialausgaben entlastet. Die Mittel für die Kreise und kreisfreien Städte sind nicht zweckgebunden und fließen in die Haushalte ein.
Verteilung der Mittel auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte:
Rostock, Hansestadt |
2.036.153,21 |
Schwerin, Landeshauptstadt |
920.581,59 |
Ludwigslust-Parchim |
1.342.625,42 |
Mecklenburgische Seenplatte |
2.603.359,09 |
Nordwestmecklenburg |
1.099.626,93 |
Landkreis Rostock |
1.493.981,71 |
Vorpommern-Greifswald |
2.380.089,53 |
Vorpommern-Rügen |
2.024.223,76 |
Gesamt: |
13.900.641,24 |