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Wahlbehörde sucht 300 freiwillige Helferinnen und Helfer

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Schwerin – Am 6. September 2015 findet der Volksentscheid zur Gerichtstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Wahlbehörde der Landeshauptstadt ist für das Stadtgebiet mit der Vorbereitung und Durchführung der Abstimmung betraut und u. a. für die Berufung der Abstimmungsvorstände zuständig.

Um diese Aufgabe bewältigen zu können, ist die ehrenamtliche Mitarbeit von etwa 300 Helferinnen und Helfern in den zu bildenden Abstimmungsvorständen erforderlich.  Die Wahlbehörde wird wieder Schulungen anbieten, um alle Helferinnen und Helfer bestmöglich auf die bevorstehenden Aufgaben am Abstimmungstag vorzubereiten.

Voraussetzung für die Mitarbeit ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Ansprechpartner in der Wahlbehörde ist Steffen Liebknecht sliebknecht@schwerin.de, Tel. 0385 545-1747). Die Bereitschaftserklärungen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in den Abstimmungsvorständen  können bis zum 1. Juli 2015 gerichtet werden an:

Landeshauptstadt Schwerin
Wahlbehörde
An Packhof 2-6
19053 Schwerin
E-Mail: wahlhelfer@schwerin.de
Fax:     0385 545-1749

Zu den Aufgaben eines Abstimmungsvorstandes zählen u. a. die Überwachung der Abstimmungshandlung, die Wahrung der Geheimhaltung der Abstimmung, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe im Abstimmungsraum, die Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung von abstimmungsberechtigten Personen, die Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmen sowie die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses für den Volksentscheid. 

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