Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern will die langjährige Erfahrung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern im Schuldienst deutlicher anerkennen. Sie sollen eine Lehrbefähigung und eine höhere Vergütung erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die entsprechende Verordnung zur Qualifizierung von Lehrkräften befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung. Sie soll im Detail regeln, wie Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger gemäß ihrer Tätigkeit bezahlt werden, auch wenn sie eine andere Ausbildung haben.
Seiteneinsteiger sind Lehrkräfte, die nicht über einen Lehramtsabschluss nach den Standards der Lehrerbildung der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Dazu zählen beispielsweise Meister an beruflichen Schulen oder pädagogische Fachkräfte mit in der DDR erworbenen Abschlüssen. Neben Seiteneinsteigern können auch Lehrkräfte von den Regelungen profitieren, die ein anderes Lehramt anstreben.
„Mit den neuen Regelungen sorgen wir für mehr Gerechtigkeit in den Lehrerzimmern. Wir können endlich alle DDR-Abschlüsse von pädagogischen Fachkräften in der Schule anerkennen“, betonte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Laut Lehrerbildungsgesetz haben Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger einen Anspruch auf Anerkennung ihrer Qualifizierung. Diesem Anspruch kommen wir mit den Regelungen in der Verordnung nach. Mit dem Verfahren greift das Land außerdem die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Lehrerbildung und zur flexibleren Anerkennung von Lehramtsabschlüssen auf“, sagte Brodkorb.
In dem Entwurf der Verordnung werden vier Gruppen von Lehrkräften unterschieden, die eine höhere Vergütung erhalten können. Zur ersten Gruppe zählen Personen, die kein Lehramtsstudium, aber ein Studium absolviert haben, aus dem sich zwei Unterrichtsfächer für den Schuldienst ableiten lassen (Bewährungszeit: 5 Jahre). Zur zweiten Gruppe zählen ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, die ein anderes Lehramt anstreben (Bewährungszeit: 5 bzw. 7 Jahre). Zur dritten Gruppe zählen Personen mit einem Hochschulstudium, aus dem sich ein Fach ableiten lässt (Bewährungszeit: 7 Jahre). Zur vierten Gruppe zählen Personen ohne ein Lehramt und ohne einen Hochschulabschluss (Bewährungszeit: 10 Jahre).
„Uns liegen bislang rund 400 Anträge von Lehrerinnen und Lehrern auf Anerkennung vor“, sagte Bildungsminister Brodkorb. „Wir gehen davon aus, dass von den neuen Regelungen in den kommenden Jahren bis zu 900 Personen profitieren können. Für die Höhergruppierung von Lehrerinnen und Lehrern stellt das Land pro Jahr rund sechs bis acht Millionen Euro bereit“, sagte der Minister.
Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bzw. Lehrerinnen und Lehrer beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen Antrag stellen können, um sich ihre Qualifizierung anerkennen zu lassen. Diesem Antrag muss u. a. ein Nachweis über den jeweils vorgeschriebenen Umfang einer Mindestbeschäftigung als hauptberufliche Lehrkraft an öffentlichen oder freien Schulen beigefügt werden. Die Verbandsanhörung dauert bis Freitag, den 17. Juli.