Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen den Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 17.06.2015, mit dem die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den 94-jährigen SS-Sanitäter im Hinblick auf die erhobene Anklage abgelehnt worden ist, sofortige Beschwerde eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Landgericht die dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten rechtsfehlerhaft festgestellt hat. Über die sofortige Beschwerde entscheidet der Strafsenat des Oberlandesgerichts Rostock.