Rostock (ots) – Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnte eine Raubstraftat ausgeschlossen werden. Die gestrigen Schüsse auf zwei Personen erfüllen dennoch den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gem. § 224 StGB.
Nach ihrer Untersuchung im Krankenhaus konnten beide Verletze die Klinik bereits wieder verlassen.
Der gestern durch Polizeikräfte noch in der Tankstelle Festgenommene ist offensichtlich psychisch krank. Aus diesem Grund wurde er heute dem Amtsgericht Rostock vorgestellt und im Anschluss in ein psychatrisches Krankenhaus eingewiesen.