Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin heute Haftbefehl gegen einen 25jährigen Mann aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wegen des Verdachts des Diebstahls in sechs Fällen, des räuberischen Diebstahls sowie des Raubes erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich in der Zeit vom 10.06.2015 bis zum 18.06.2015 in sechs Fällen jeweils unter einem Vorwand Zutritt zu Wohnungen von Frauen im Alter zwischen 79 und 94 Jahren verschafft, diese sodann abgelenkt und aus ihren Geldbörsen bzw. Geldablagen/-verstecken Bargeld in Höhe von insgesamt 3350,00 € entwendet zu haben. Um sich im Besitz des gestohlenen Bargeldes zu erhalten, soll der Beschuldigte in einem Fall die Geschädigte beim Verlassen der Wohnung zu Boden gestoßen haben.
Ihm wird weiter vorgeworfen, am 16.06.2015 in einem Supermarkt die Brieftasche einer 90 Jahre alten Frau mit 250,00 € Bargeld unbemerkt aus deren Einkaufstasche an sich genommen zu haben, nachdem er ihr zuvor beim Verstauen ihrer Einkäufe behilflich war.
Dem Beschuldigten wird darüber hinaus zur Last gelegt, am 26.06.2015 eine 73jährige Rentnerin, die ihm den Zutritt zu ihrer Wohnung verweigert hatte, beim Aufschließen ihrer Wohnungstür zu Boden gestoßen und ihr gewaltsam die Handtasche entrissen zu haben. In der Handtasche befand sich Bargeld in Höhe von 500,00 €.
Raub und räuberischer Diebstahl werden mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren bestraft.
Der Strafrahmen für Diebstahl sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.