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Betrug – Lotteriegewinn aus Spanien

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Schwerin – Die Verbraucherzentrale in Rostock warnt vor betrügerischen Aktionen unter Verwendung des Namens der staatlichen spanischen Lotterie „Loterias y Apuestas del Estado“. Hintergrund sind Mitteilungen, die dieser Tage bei Verbrauchern eingetroffen sind. Die Rostockerin Frau V. zum Beispiel war hocherfreut, als ihr ein Schreiben aus Spanien ins Haus flatterte, in dem ein Gewinn in Höhe von 988.880 Euro angekündigt wurde. Mit fetten Lettern prangt der Satz auf dem Couvert: „NOTARIELL BEGLAUBIGTES SCHRIFTSTUECK 15.06.2015“. Aus Sicherheitsgründen soll der Gewinn versichert worden sein und wird nach der Datenverifikation von der Lotterie Gesellschaft ausbezahlt.

Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale, kommt diese Vorgehensweise sehr bekannt vor. Bereits in vergangenen Jahren – wohl immer, wenn der „Euro Milliones“-Jackpot recht hoch ist – laufen diese Abzockversuche. Mitten im Text steht, worum es geht: „Anfallende Steuern und Kosten können aufgrund einer Versicherungspolice, die in Ihrem Namen abgeschlossen wurde, nicht vom Gewinn abgezogen werden.“

Wer nicht an einer Lotterie teilgenommen hat, kann auch nicht gewinnen, so Verbraucherschützer Geburtig. Offiziell zugelassene in- und ausländische Lotterieveranstalter, verlangen von den Gewinnern nie eine Vorauszahlung von Bearbeitungsgebühren, oder dergleichen, für die Auszahlung von Lotteriegewinnen. Trotzdem verlieren Menschen in der Gier auf einen Millionengewinn viel Geld. Der Tipp von Geburtig ist jedoch eindeutig: Finger weg von solch fragwürdigen Gewinnversprechen und Vorsicht bei der Weitergabe persönlicher Daten oder Kontoverbindungen. „Gewinner“ sollten sich Rat bei der Verbraucherzentrale einholen, wenn ihnen etwas „spanisch“ vorkommt.

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