Schwerin – Heute wurde im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die öffentliche Debatte zum Wolf thematisiert.
„Wir müssen die Diskussion zum Wolf versachlichen und damit die Hysterie bei diesem Thema runterfahren, um eine reale Koexistenz mit dieser international geschützten Tierart zu ermöglichen. In der Regel geht von gesunden Wölfen keine Gefahr für den Menschen aus. Er ist vorsichtig, aber nicht extrem scheu. Das heißt aber nicht, dass jeder im Umfeld menschlicher Siedlungen gesichtete Wolf per se verhaltensauffällig ist. Und wenn doch, gibt die Rechtsprechung schon heute die Möglichkeit einzugreifen“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute in Schwerin.
Bereits im Jahr 2010 hat die Landesregierung zusammen mit betroffenen Fachbehörden, Vereinen und Verbänden sowie Vertretern aus der Wissenschaft einen „Managementplan für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern“ erstellt. Dieser enthält verschiedene Maßnahmen und dient als Grundlage, ein weitgehend konfliktfreies Nebeneinander von Mensch und Wolf in unserer heutigen Kulturlandschaft zu ermöglichen. Durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) wurden bereits knapp 50 ehrenamtlich tätige Wolfsbetreuer ausgebildet und regelmäßig geschult – darunter auch viele Jäger. Diese gehen Hinweisen auf den Wolf im Gelände nach, dokumentieren und schaffen somit die Basis für ein erfolgreiches Wolfsmonitoring.
Im Rahmen des Monitorings ist ein Fotofallennetz im Bereich der bekannten Vorkommensgebiete etabliert und wird kontinuierlich betreut. Außerdem sind sieben Rissgutachter tätig. Diese untersuchen gemeinsam mit den Geschädigten, Verletzungen von Tieren sowie Spurenbefunde. Seit dem Jahre 2007 gab es 32 gemeldete Schadensfälle. Dabei wurden insgesamt 154 Tiere getötet und 46 Tiere verletzt. Die vom Land beglichene Schadenssumme beläuft sich bislang auf insgesamt etwa 35.000 Euro.
Um Präventionsmaßnahmen zu unterstützen oder im nachgewiesenen Schadensfall finanzielle Hilfe leisten zu können, hat die Landesregierung im April 2013 eine Richtline zur Förderung von Präventions- bzw. Schadensausgleichsmaßnahmen (FöRi Wolf) veröffentlicht. Damit werden Tierhalter im Wolfsgebiet unter anderem bei Maßnahmen zum Herdenschutz mit bis zu 75 Prozent aus Landesmitteln unterstützt. Für entsprechende Präventionsmaßnahmen wurden bislang etwa 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Einstufung eines Gebietes als „Wolfsgebiet“ wird kontinuierlich anhand der Monitoringergebnisse sowie des Rissgeschehens überprüft und bei Bedarf angepasst. „Es macht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Sinn, das ganze Land zum Wolfsgebiet zu erklären, da wir bisher nur im südlichen Mecklenburg-Vorpommern sesshafte Wölfe haben. Viel wichtiger ist daher für uns die Aufklärungsarbeit. Ich denke, dass wir nur so nicht in eine allgemeine Hysterie verfallen und vielmehr einen kühlen Kopf bewahren können“, hob der Minister hervor.
Hintergrund
Gegenwärtig leben in Deutschland insgesamt mindestens 30 Wolfsrudel (davon Sachsen: 10, Brandenburg: 8, Sachsen-Anhalt: 5, Niedersachsen: 5, Mecklenburg-Vorpommern: 2), mindestens vier Wolfspaare und mindestens fünf territoriale Einzelwölfe. In Mecklenburg-Vorpommern wurde der erste sesshafte Einzelwolf im Jahre 2006 bestätigt.