Schwerin (ots) – Gekennzeichnet vom überaus schönen Wetter für alle Wassersportler und Badenden, musste die Wasserschutzpolizei Schwerin auch am vergangenen Wochenende eine Vielzahl von Verstößen auf den Schweriner Gewässern und dem Plauer See registrieren. Vorab jedoch eine Warnung an alle Badefreudigen am Schweriner See: Die Wasserschutzpolizei bittet eindringlich alle Badenden, die gekennzeichneten Bereiche nicht zu verlassen.
In zwei gemeldeten Fällen hatten sich Schwimmer bis in das Fahrwasser der Fahrgastschifffahrt begeben, was für die Betreffenden lebensgefährlich werden kann, da Schwimmer teilweise sehr schwer auszumachen sind. Schwerpunkte bei den festgestellten Ordnungswidrigkeiten des vergangenen Wochenendes bildeten Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht für Sportboote, die mehrfach geahndet werden mussten sowie Verstöße gegen die Wasserskiverordnung durch das Betreiben dieser Sportart außerhalb der dafür zugelassenen Zeiten. Auch hier weist die Wasserschutzpolizei nochmals darauf hin, dass das Wasserskilaufen auf den Schweriner Seen und dem Plauer See nur von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr erlaubt ist.
Am 5. Juli wurde ein Sportbootführer auf dem Schweriner Außensee einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass dieser Wassersportler mit einem gefälschten Sportbootführerschein unterwegs war. Dem Betroffenen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung. Der gefälschte Berechtigungsschein wurde durch die Beamten sichergestellt.
Ebenfalls am 5. Juli kam es gegen 14 Uhr, oberhalb der Brücke am Werderkanal zu einem Unfall zwischen einem Sportboot und einem Fahrgastschiff, bei dem, zum Glück, niemand verletzt wurde. Am Sportboot entstanden Lackschäden und leichte Abrasionen. Die Ermittlungen zur Ursache dauern gegenwärtig noch an.