Schwerin – Vor fünf Tagen ist nun die Eilverordnung in Kraft getreten, die der Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zum Schutz vor millionenfachen Bienensterben unterzeichnete.
Die Verordnung verbietet den Handel mit und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde. „Die Vitalität und Gesundheit der für die gesamte Natur und uns Menschen so wichtigen Bienen zu schützen, ist mir ein großes Anliegen“, sagte der Minister.
Die Saatgutbehandlung (Beizung) mit diesen Insektiziden ist in Deutschland bei Wintergetreide bereits untersagt. Es ist aber zu befürchten, dass aus anderen Ländern derart behandeltes Saatgut importiert wird. Dies verhinderte der Minister mit seiner Eilverordnung.
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt: „Mit der Verordnung schützen wir die Bienen vor insektizidhaltigem Staub. Das nützt sowohl den Bienen als wichtigem Teil der Natur, als auch den Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch die Bienen angewiesen sind.“
Doch reicht das aus? Warum nicht einen gänzliches Verbot?
Es wird schon seit längerer Zeit eingeräumt, dass für das große Bienensterben der Einsatz von Neonicotinoid-Insektiziden verantwortlich ist. Jedoch stellt es eine große Hürde für Politiker dar, diese Art von Schädlingsbekämpfungsmittel auf hoch chemischer Basis in vollem Umfang zu verbieten.
In den Neunzigerjahren wurden sie als einfach zu handhabender und effektiver Pflanzenschutz immer vermehrter eingesetzt und konnten sich zunehmend auf dem Markt etablieren. Inzwischen wird der Marktanteil auf circa 80 Prozent geschätzt. In mehr als 120 Ländern werden diese Mittel eingesetzt. Denn mittlerweile sind die Neonicotinoid-Insektizide nicht nur als Breitband-Pestizid, sondern auch als präventives Behandlungsmittel für Saatgut beliebt. Ein einmaliger Einsatz kann die Pflanzen schon dauerhaft für mehrere Monate vor Schädlingen schützen.
Nur Bienensterben?
Bislang galten sie als harmlos für Wirbeltiere. Aber eine, am 08.04.2015, veröffentlichte Studie des EU – Wissenschaftsnetzwerks Easac gibt Aufschluss darüber, dass nicht nur die Honigbienen, sondern auch Hummeln, Motten, Schmetterlinge und viele andere betroffen sind, da das Insektizid sich vor allem auf das Nervensystem dieser, für die Bestäubung der Nutzpflanzen notwendigen, Insekten auswirkt.
Außerdem seien auch die Vögel betroffen, die sich wiederum von diesen Insekten ernähren. Dadurch, dass der Anbau von Nutzpflanzen zunimmt, ist es umso mehr erforderlich den Pestizideinsatz zu verringern, besser noch einzustellen, um ein sich erhöhenden Bestäubungsmangel, verursacht durch das zunehmende Sterben der Bienen, zu verhindern. Zu diesem Schluss kamen die Forscher der Expertengruppe Easac und untermauerten somit die Studien einer Wissenschaftlergruppe, die bereits im Juni 2014 zu dieser Erkenntnis kam.
Deren Untersuchungen kamen sogar zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen auf die Umwelt noch viel umfangreicher sind, als zuvor angenommen. Die Neonicotinoide verbleiben nicht nur auf den Blättern der Pflanze, sie verbreiten sich auch innerhalb der Pflanze, wie den Blüten, Wurzeln, dem Stamm und sogar in Nektar und Pollen. Eine Aufnahme durch den Verzehr ist unausweichlich. Welche Folgen das auf den tierischen und menschlichen Organismus hat, ist trotz der aufwendig durchgeführten Studien immer noch unklar.
Wie wird die EU- Kommission entscheiden?
Fakt ist: Das EU- Wissenschaftsnetzwerk Easac berät Entscheidungsträger der EU.
Die EU- Kommission hat eröffnet, die vor zwei Jahren verhängten Beschränkungen für diese Pflanzenschutzmittel bis Dezember zu überprüfen.