Schwerin (ots) – Das Ministerium für Inneres und Sport hat die Haushaltssatzung 2015 der Landeshauptstadt Schwerin, erstmals ohne weitere Anordnung von Einsparungen, genehmigt.
Der von der Stadtvertretung am 15.12.2014 beschlossene Haushalt kann somit nach Veröffentlichung in Kraft treten. Am 27. Juli 2015 unterzeichneten Land und Landeshauptstadt Schwerin eine Konsolidierungsvereinbarung, mit dem Ziel, bis 2018 schrittweise das Haushaltsdefizit der Stadt zu verringern.
Kann die Landeshauptstadt die vereinbarten Ziele umsetzen, erhält sie Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds des Landes.
"Die Stadt ist bereit, große Anstrengungen zu unternehmen, um künftig auf Dauer ihren jährlichen Haushalt auszugleichen. Das erkenne ich an", so Innenminister Lorenz Caffier.
"Ihren Willen zu weiteren Sparbemühungen hat die Landeshauptstadt mit ihrem Haushalt 2015, dem Haushaltssicherungskonzept und der Konsolidierungsvereinbarung deutlich zum Ausdruck gebracht."
Mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung, ist die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beendet und damit der Weg freigemacht, um für dieses Jahr geplante Investitionen in Angriff zu nehmen.