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Landesamt stoppt den Rückbau der Schwimmhalle Lankow

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Schwerin – Die Stadt Schwerin hat vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege einen Stopp für den Rückbau der Schwimmhalle Lankow verordnet bekommen.

In der Zwischenzeit wurden zwei Anträge auf Einstweilige Verfügung gegen den Abriss der Schwimmhalle gestellt und eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung an einem Denkmal erstattet.

Nun folgte der nächste Schritt: Mit einem Schreiben des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern vom 10. August, wurde die Landeshauptstadt Schwerin zur sofortigen Einstellung und Unterlassung aller Arbeiten an der Schwimmhalle in Schwerin Lankow aufgefordert, die dem Abbruch des Gebäudes oder der Vorbereitung des Abbruches dienen.

Dieser Paragraph soll die Anordnung der Einstellung des Abrisses begründen:

§ 17 Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

(1) Wer eine Handlung, die nach diesem Gesetz der Genehmigung bedarf, ohne Genehmigung, unsachgemäß oder im Widerspruch zu den Auflagen durchführt, muss auf Verlangen der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde die Arbeiten sofort einstellen und den bisherigen Zustand wiederherstellen. Bei Gefahr im Verzug kann bis zur Entscheidung der unteren Denkmalschutzbehörde die Denkmalfachbehörde die Einstellung der Arbeiten anordnen. Die Baueinstellung nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften bleibt unberührt. (2) Wer widerrechtlich ein Denkmal vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt oder zerstört, ist auf Verlangen der unteren Denkmalschutzbehörde verpflichtet, das Zerstörte wiederherzustellen.
(3) Im übrigen finden die Vorschriften des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern Anwendung.

Die Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow hat nun angekündigt, gegen diese, für sie rechtswidrige, Anordnung Widerspruch einzulegen und die Abrissarbeiten weiter fortzusetzen.

Es bleibt also offen, ob die Schwimmhalle bestehen bleibt oder nicht.

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