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Keine Gefährdung durch Arsen im Oberboden in Schwerin

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Schwerin – Aufgrund der im Februar und Mai 2015 festgestellten Grundwasserbelastung mit Arsen im Bereich des Hinterhofes der Jahnstraße 11/13, veranlasste das Umweltamt umfangreiche Bodenuntersuchungen, um auszuschließen, dass oberflächennah gesundheitsgefährdende Bodenbelastungen durch Arsen vorliegen.

Untersucht wurden die Grundstücke von 12 Eigentümern mit einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 8.560 m². Aus diesem Bereich sind 14 Oberbodenmischproben unter grundstücks-und nutzungsbezogenen Gesichtspunkten entnommen und untersucht worden.

Die Oberbodenmischproben wurden aus jeweils ca. 10 – 20 Einzelproben (insgesamt fast 170 Einzelproben) hergestellt.

Durchschnittlich wurde ca. alle 50 m² eine Einzelprobe bis 0,3 m Tiefe entnommen.

Die Untersuchungen ergaben, dass alle Mischproben mit Ergebnissen zwischen 3 und 13 mg/kgTS, die zulässigen Werte der Bundes-Bodenschutz-Verordnung für Arsen auf Kinderspielflächen (25 mg/kgTS), Nutzgärten (200 mg/kgTS) und Grünflächen (50 mg/kgTS) deutlich unterschreiten.

Eine Gefährdung der Bevölkerung durch Arsen im Oberboden besteht daher nicht.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass bei Vermeidung des Kontakts mit dem belasteten Grundwasser ebenfalls keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Auch das Trinkwasser ist nicht gefährdet, da dessen Gewinnung in anderen Stadtgebieten erfolgt.  Nutzungseinschränkungen unter gesundheitlichem Aspekt sind aus Sicht des Gesundheitsamtes derzeit nicht notwendig.

Die Ursache für die Arsen-Belastung ist weiterhin unklar. Ein Zusammenhang mit der Grundwasserverunreinigung durch die ehemalige Galvanik gilt laut Fachgutachten (GIG, Stralendorf) als unwahrscheinlich. Gutachterlich favorisiert wird derzeit eine geologisch-bedingte Erhöhung der Arsen-Werte im Grundwasser, das heißt eine Kontamination durch ein natürlich erhöhtes Arsen-Vorkommen im Boden. Hier sind weitere Untersuchungen geplant.

Die Eigentümer der beprobten Grundstücke werden über die Untersuchungsergebnisse direkt in Kenntnis gesetzt.

Weitere Information sind auch im Internet auf der Homepage der Landeshauptstadt Schwerin (www.schwerin.de) zu finden. Bei weiteren Fragen oder zur Klärung von bestehenden Unsicherheiten, stehen den Anwohnern natürlich auch die Mitarbeiter des Umweltamtes jederzeit gerne telefonisch unter 545-2439 zur Verfügung.

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