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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – IHK handelt

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Schwerin – Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse. Sie wurde 2012 gegründet, nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und vergleicht, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen als gleichwertig eingestuft werden können.

„Die Industrie- und Handelskammern leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland und zur besseren Integration von Migrantinnen und Migranten in die deutsche Gesellschaft“, betonte Peter Todt, Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung der IHK zu Schwerin.

Bei der IHK FOSA sind seit dem 02.04.2012 bis zum 31.07.2015 insgesamt 9.904 Anträge eingegangen. Davon fallen bisher 9.013 Anträge in die Zuständigkeit der IHK FOSA, die übrigen 891 Anträge mehrheitlich in den Zuständigkeitsbereich der HWK bzw. der Länder.

Die IHK FOSA erteilte bisher insgesamt 6.717 Gleichwertigkeitsbescheide. In 4.443 Fällen wurde ein Bescheid über eine volle Gleichwertigkeit, in 2.274 Fällen ein Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit erteilt. Weitere Fälle stehen unmittelbar vor der Bescheidung. 527 Anträge wurden bisher von Antragstellern mit Wohnort im Ausland gestellt. Die Antragsteller absolvierten Ihre Ausbildungen in insgesamt 134 Ländern der Welt, insbesondere in Polen, Russland und der Türkei. Mit 7.153 Anträgen liegt Europa im weltweiten Vergleich an der Spitze.
„Aus Mecklenburg-Vorpommern wurden bisher 48 Anträge gestellt, davon 14 aus dem IHK-Bezirk Schwerin.“, berichtete Peter Todt. Insgesamt wurden von den Antragstellern bisher rund 155 verschiedene Referenzberufe in der gesamten Spanne von gewerblichen Berufen über Gastronomie bis hin zu kaufmännische Berufen beantragt. Die wichtigsten Berufsgruppen sind bisher die kaufmännischen Berufe vor den Metallberufen und den Elektronik-Berufen.

Die Ausbildungsberater der IHK zu Schwerin stehen Nachfragenden für eine Erstberatung unter Tel.: 0385 5103-402 zur Verfügung. Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und zur Antragstellung sind im Internet zu finden (www.ihkzuschwerinaus- und weiterbildung). Die Bearbeitung und Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt direkt durch die IHK-FOSA (www.ihk-fosa.de).

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