Schwerin – Seit heute Morgen, 8 Uhr hat der Briefabstimmungsraum im Erdgeschoss des Stadthauses (Raum E 089) geöffnet. „Noch bis zum 4. September 2015, 13 Uhr haben stimmberechtigte Personen die Möglichkeit, mit ihrer Stimme über die Gerichtsstrukturreform in unserem Bundesland am 6. September zu entscheiden“, berichtet Gemeindewahlleiter Bernd Nottebaum, der die ersten abstimmenden Bürgerinnen und Bürger im Briefabstimmungsraum begrüßte. Geöffnet hat das Lokal jeweils montags von 8 – 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 8 – 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 – 13 Uhr.
Fragen und Antworten rund um die Briefabstimmung und um den Abstimmungsschein
Sie möchten per Brief oder in einem anderen Abstimmungsraum der Landeshauptstadt Schwerin abstimmen?
In beiden Fällen müssen Sie einen Abstimmungsschein beantragen. Der Abstimmungsschein kann schriftlich oder mündlich (jedoch nicht telefonisch) bei der Wahlbehörde beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail oder Telefax als gewahrt. Ein Antragsformular finden Sie auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung (per Post ist der Antrag in einem ausreichend frankierten Umschlag zu übersenden).
Wie erhalten Sie den Abstimmungsschein?
Er wird Ihnen mit den Briefabstimmungsunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Sie können die Unterlagen auch persönlich im Briefabstimmungsraum des Schweriner Stadthauses (Erdgeschoss), Am Packhof 2-6 beantragen, abholen und ggf. sogleich an der Briefabstimmung teilnehmen.
Wann hat der Briefabstimmungsraum im Stadthaus geöffnet?
Vom 17. August bis 4. September 2015 jeweils am:
Montag, 8 – 16 Uhr
Dienstag und Donnerstag, 8 Uhr – 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 Uhr – 13 Uhr
Bis wann können Sie den Abstimmungsschein beantragen?
Bis zum 4. September 2015, 13 Uhr. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Abstimmungsscheinanträge auch noch bis zum Abstimmungstag, 15 Uhr gestellt werden. Der Antrag muss schriftlich bei der Wahlbehörde, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin eingehen.
Können Sie den Abstimmungsschein auch abholen lassen?
Ja – der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag am Ende dieser Seite und eine schriftliche Vollmacht der vertretenen Person muss von der beauftragten Person vorgelegt werden. Vordrucke für Vollmacht und Erklärung sind im Internet unter www.schwerin.de erhältlich.
Können die Unterlagen zur Briefabstimmung auch online bestellt werden?
Ja – bis zum 4. September 2015, 13 Uhr unter www.schwerin.de oder direkt mit dem Smartphone und QR-Code (siehe Vorderseite der Abstimmungsbenachrichtigung).