- Anzeige -

Jobcenter schließt Kooperationsvereinbarung mit Aussteigerprojekt

- Anzeige -

Schwerin – Gerade arbeitslose Jugendliche benötigen eine Perspektive, eine Ausbildung und Arbeit. Fehlt eine solche Perspektive haben rechtsradikales Gedankengut und Vorurteile gegenüber anders Aussehenden und Andersdenkenden leichtes Spiel.

Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die den Ausstieg aus der rechtsradikalen Szene suchen, Ausstiegswege aufzuzeigen, zu eröffnen und sie auf ihrem Weg zu unterstützen und sie wieder in die demokratische Gesellschaft einzubinden, ist das Ziel von JUMP!, das vom CJD Waren (Müritz), einer Einrichtung des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschland e.V., getragen wird.

Das Jobcenter Schwerin hat mit JUMP!, CJD Waren (Müritz) eine Vereinbarung abgeschlossen, die das Ziel hat, durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit zu fördern und Gewalt und Rechtsextremismus entgegenzutreten.

Eingebunden in ein starkes regionales Netzwerk, möchte das Jobcenter Schwerin durch eine chancenorientierte Beratung und Förderung dazu beitragen, die Eigenverantwortung seiner Kunden zu stärken. Insbesondere durch die Unterstützung bei der Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, soll ein Leben unabhängig von der Grundsicherung für Arbeitssuchende ermöglicht werden.

Aufgrund der speziellen Bedürfnisse dieser Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist eine ganzheitliche Beratung verschiedener Einrichtungen erforderlich. Eine solche, der individuellen und häufig sehr schwierigen Situation der Jugendlichen geschuldeten Beratungsleistung, soll mit einer engen und kontinuierlichen Kooperation beider Einrichtungen gewährleistet werden. Hierbei wird das Jobcenter Schwerin durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von JUMP!, gerade auch zum Umgang mit ausstiegswilligen rechtsextrem orientierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, beraten und unterstützt. Gleichzeitig informiert das Jobcenter Schwerin JUMP! über berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen und weitere Leistungen nach dem SGB II.

So können gemeinsam frühzeitig in den jeweiligen Aufgabenfeldern geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die die Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Weg nach ihrem Ausstieg unterstützen.

Die Kooperationsvereinbarung gilt zunächst bis zum 31.12.2017.

- Anzeige -
- Advertisement -
Die mobile Version verlassen