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Melde- und Beitragspflicht für Imker

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Schwerin – Seit dem 01. Januar 2015 sind Halter von Bienen und Hummeln in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich zur Meldung und Beitragszahlung gegenüber der Tierseuchenkasse von MV verpflichtet.

Mittlerweile sind insgesamt 1.802 Imker der Melde- und Beitragspflicht nachgekommen. „Das können aber immer noch nicht alle Imker sein, die es derzeit in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Wir müssen die Gefahr ernst nehmen. Bestimmte Erreger, wie die Varroamilbe oder der Erreger der Amerikanischen Faulbrut, bedrohen zunehmend die Gesundheit der Bienenbestände. Hier müssen wir Vorsorge leisten“, betont der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Till Backhaus.

Der Wert der Bienen wird oftmals unterschätzt. Sie sorgen nicht nur für Honig, die Tiere leisten außerdem einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt durch ihren Beitrag zur Ausbildung von Samen und Früchten. Reiche Ernten, üppiges Wachstum und natürliche Artenvielfalt hängen stark von Bienen ab. Sie sichern damit vielen Tierarten die Nahrungsgrundlage. Unsere heimische Flora ist zu rund 80 Prozent auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen und diese wird zu über 75 Prozent von den Honigbienen ausgeführt. Man schätzt, dass durch die Bestäubung der wirtschaftliche Wert der Honigbiene mindestens das Zehnfache des Honigertrages beträgt und beziffert diesen Wert alleine für Deutschland auf rund 2 Mrd. Euro.

Neben der Meldung bei der Tierseuchenkasse muss jeder, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt anzeigen. Ebenso ist die Bienenhaltung bei Aufgabe abzumelden. Die amtliche Registrierung in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte weist nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung insgesamt 2.593 Bienenhalter im Land aus. „Natürlich weisen Statistiken, begründet durch Meldeverzüge von Tierhaltern bei der An- und Abmeldung, gewisse Fehlerquoten auf. Dennoch erstaunt es mich sehr, dass die Zahl der Imker im Land plötzlich um ca. 800 zurückgegangen sein soll. Insoweit fordere ich die Imker, die bisher der bestehenden Melde- und Beitragspflicht gegenüber der Tierseuchenkasse immer noch nicht nachgekommen sind auf, dieser unverzüglich nachzukommen“, so der Minister.

Eine ordnungsgemäße Meldung und Beitragszahlung ist Voraussetzung für die Gewährung der Entschädigung durch die Tierseuchenkasse im Falle des Auftretens einer anzeigepflichtigen Bienenseuche, wie z.B. der Amerikanischen Faulbrut. Die Tierseuchenkasse leistet nicht nur Entschädigungen für Tierverluste, sie wirkt auch an der Verbesserung der Bienengesundheit mit. Das kann aber nur gelingen, wenn die Meldungen bei der Tierseuchenkasse vollständig vorliegen und die Beiträge pro Bienen- und Hummelvolk in Höhe von 1,50 € entrichtet werden.

Außerdem werden im Land Überwachungsuntersuchungen zur Erkennung der Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut durchgeführt und Imker bei der Bekämpfung der Varroamilbe unterstützt. Als weitere Maßnahme soll den Imkern fachliches Know-How in Gestalt eines Bienengesundheitsdienstes zur Verfügung gestellt werden.

„Dies steht und fällt aber mit einer soliden Bienenkasse bei der Tierseuchenkasse. Nur wenn diese in der Lage ist, die anteiligen Mittel zur Finanzierung dieses Dienstes aufzubringen, kann das Land seinen Anteil gegenfinanzieren“, mahnt Minister.

Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht an die Tierseuchenkasse erhalten Sie unter www.tskmv.de. Unter dieser Adresse ist auch eine online-Anmeldung möglich.

Auskünfte zur Erhebung der Beiträge erteilt die Tierseuchenkasse unter der Rufnummer 0391-38019992.

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