Schwerin (ots) – Am gestrigen Abend, gegen 19.30 Uhr meldete sich ein 28-jähriger deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft in Hamburg, auf dem Bundespolizeirevier Schwerin-Hauptbahnhof.
Hier teilte er den Beamten mit, dass ihm bekannt sei, dass durch die Staatsanwaltschaft in Schwerin gegen ihn Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet wurden.
Eine fahndungsmäßige Überprüfung anhand seiner Personalien im vorgelegten Personalausweis ergab, dass gegen die Person tatsächlich ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in mehreren Fällen bestand.
Daraufhin wurde der 28-jährige durch die Beamten festgenommen und wird nunmehr dem Haftrichter vorgeführt.