Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin und das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern haben heute mit einem hohen personellen Aufwand (mehrere Staatsanwälte und 258 Polizeibeamte und Einsatzkräfte) eine Vielzahl an Häusern und Wohnungen in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock und den Städten Wismar und Hamburg durchsucht und insgesamt 9 Haftbefehle des Amtsgerichts Schwerin gegen 8 Männer im Alter von 26 bis 67 Jahren und eine 40-jährige Frau vollstreckt. Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 17 Beschuldigte wegen der Errichtung und des Betriebes von 5 Marihuana-Indoorplantagen in den o. g. Landkreisen.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten an 2 Örtlichkeiten insgesamt ca. 500 Cannabisplanzen sowie abgeerntetes Pflanzenmaterial beschlagnahmt werden; eine Örtlichkeit wurde offenkundig für den Betrieb einer Plantage vorbereitet. Ein angetroffener „Gärtner“ wurde vorläufig festgenommen.
Dem mutmaßlichen Haupttäter im Alter von 40 Jahren aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wirft die Staatsanwaltschaft vor, die Cannabisplantagen unter teilweiser Beteiligung der weiteren Beschuldigten, insbesondere einem 41-jährigen Mann aus Wismar, geplant und den Betrieb der Anlagen organisiert zu haben. Hierbei soll er sich mit den weiteren verhafteten Personen für die jeweiligen Anlagen zusammengeschlossen haben zu dem Zweck des Erwerbs der Grundstücke, Häuser und Hallen, des Aufbaus der Anlagen und der Pflege und Aufzucht der Cannabispflanzen sowie des Verkaufs der Ernten. Nach den durchgeführten Ermittlungen handelt es sich neben einer mutmaßlich im Jahr 2013 eingerichteten und betriebenen Plantage im Umland von Wismar um aktuell betriebene Plantagen im Großraum von Schwerin und im Landkreis Rostock.
Mit dem 41-jährigen soll der mutmaßliche Haupttäter bereits im Jahr 2011 eine Plantage auf der Insel Poel in arbeitsteiliger Begehungsweise errichtet, die Stecklinge ausgesucht und die Heizung sowie die Elektrik installiert haben. Der 41-jährige Beschuldigte soll die Pflanzen angebaut und die geernteten Betäubungsmittel schließlich verkauft haben, wie er auch für den Absatz des Marihuanas in den Plantagen auf Poel sowie im Großraum Wismar und Schwerin verantwortlich gewesen sein soll.
Gegen den 40-jährigen Haupttäter besteht der dringende Verdacht des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 6 Fällen. Gegen den 41-jährigen Beschuldigten besteht ein solcher Verdacht in 4 Fällen. Den weiteren verhafteten Beschuldigten wird mittäterschaftliche Beteiligung oder Beihilfe, bezogen auf ihr mutmaßliches Tätigwerden hinsichtlich einzelner Plantagen vorgeworfen.
Der Tatbestand des bandenmäßigen Handels von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren vor.