Schwerin – "Der Mindestlohn in der Entsorgungsbranche hat sich als feste Größe etabliert und gilt als wichtiges Instrument für die Beseitigung von Dumping-Löhnen in der Branche", betont Andreas Scheidt, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
ver.di begrüßt daher die Zustimmung des Bundeskabinetts zur Mindestlohnverordnung des Bundesarbeitsministeriums. Damit gilt ab dem 1. Oktober 2015 für alle Beschäftigten der Abfallwirtschaft bundesweit ein Mindestlohn von 8,94 Euro. Ab Januar 2016 steigt dieser auf 9,10 Euro an.
ver.di hatte sich bereits im Juni mit den Tarifvertragsparteien Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) geeinigt und gemeinsam beantragt, die vereinbarten Mindestlöhne für alle Arbeitgeber der Branche zum siebten Mal in Folge für allgemeinverbindlich zu erklären. Der zuvor festgesetzte Mindestlohn war zum 30. Juni 2015 ausgelaufen.
"Der Mindestlohn verhindert eine Abwärtsspirale von Billiglöhnen", betont Scheidt. Er unterstütze sichere Einkommensbedingungen, gute Arbeitsbedingungen und einen fairen Wettbewerb und biete damit unter anderem auch jungen Menschen die Chance, in einen fairen Arbeitsmarkt einzusteigen.