Schwerin – Ab sofort bietet das Schweriner Gesundheitsamt in der öffentlichen Impfsprechstunde jeweils dienstags in der Zeit von 14 bis 17.30 Uhr im Stadthaus die Impfung gegen die saisonale Grippe an. „Für die aktuelle Saison ist der Impfstoff in seinen Wirkkomponenten neu angepasst worden. Mit der Grippeschutzimpfung gelingt es, bis zu 90 Prozent der Geimpften vor einer Erkrankung zu schützen. Zumindest wird ein milderer, komplikationsloserer Verlauf der Krankheit erreicht“, erklärt Dr. Beate Kloesel vom städtischen Fachdienst Gesundheit. „Die Erfahrung langjährig Geimpfter zeigt, dass bei regelmäßigen Grippeimpfungen auch andere Erkältungsbeschwerden (grippale Infekte) deutlich seltener auftreten.“
Aufgebaut wird der Impfschutz innerhalb von 14 Tagen. So sind Oktober und November die besten Monate für die Durchführung der Schutzimpfung, die für eine Saison ausreichenden Schutz bietet. Aber auch eine spätere Impfung, z.B. zu Beginn des neuen Jahres, ist meist noch sinnvoll, insbesondere, wenn die Grippewelle noch nicht eingesetzt oder gerade erst begonnen hat.
Eine echte Virusgrippe (Influenza) ist keine einfache Erkältungskrankheit, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung. Insbesondere chronisch Kranke, Personen ab 60 Jahre sowie Schwangere sollten sich impfen lassen, da bei diesen Bevölkerungsgruppen ein erhöhtes Risiko besteht, dass die Erkrankung schwerwiegende Folgen hat.
Für medizinisches Personal gilt die Impfempfehlung gleichermaßen, da durch die Vielzahl enger Patientenkontakte grundsätzlich eine erhöhte Ansteckungsgefahr, aber auch das Risiko besteht, dass sie die Grippeviren an ihre Patienten weiter übertragen. Ebenso ist die Impfung allen Personen zu empfehlen, die Angehörige schützen möchten, die nicht geimpft werden können.
Ergänzend zur Impfung sollte sich der Ansteckungsweg bewusst gemacht werden. Durch einige einfache hygienische Maßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen sowie Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Einmaltaschentuch kann eine Übertragung der Viren verringert werden.
Neben dem Angebot der Grippeschutzimpfung informiert das Gesundheitsamt auch über die alle zehn Jahre notwendigen Auffrischungen der Impfungen gegen Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphtherie und Kinderlähmung (Polio) sowie einer evtl. zu empfehlenden Impfung gegen Pneumokokken und Keuchhusten.