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Elektronische Kennzeichnung: Lassie kehrt zurück

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Bonn (ots) – Wer kennt sie nicht, die treue und furchtlose Colliehündin Lassie. Generationen von Kindern haben sie in ihrer Phantasie begleitet bei der Suche nach dem kleinen Joe. Auch das Happy End kennen alle. Lassie hat die Heimkehr geschafft, auch wenn sie dafür durch halb Schottland und England laufen musste.
Die Wirklichkeit sieht leider anders aus. In Deutschland entlaufen jedes Jahr über 300.000 Hunde und Katzen. Ein Großteil kehrt nie wieder nach Hause zurück. Auch wenn viele Tiere aufgegriffen werden, lassen Frauchen und Herrchen sich häufig nicht ausfindig machen.

Damit dies nicht geschieht, kann man sein Tier kennzeichnen lassen. Am sichersten ist die elektronische Kennzeichnung mit einem Transponder, umgangssprachlich auch als "Chip" bezeichnet, eine Maßnahme, die für Hund oder Katze weitgehend schmerzfrei ist und keine Nebenwirkungen hat. Die auf dem Mikrochip gespeicherte Nummer ist gemäß ISO-Standard weltweit einmalig und nicht veränderbar. Schätzungen gehen davon aus, dass mittlerweile ungefähr sechs bis sieben Millionen Hunde und Katzen auf diese Weise abgesichert sind.

Damit ein entlaufenes Tier auch wirklich wiedergefunden werden kann, muss man die Nummer in einem Haustierregister eintragen. Aufgegriffene Haustiere lassen sich über diesen Weg im Falle eines Falles jederzeit schnell an den Besitzer zurückvermitteln – und das sogar weltweit.

Die Kennzeichnung hat aber auch noch andere Vorteile. So ist beispielsweise über den Transponder ein eindeutiger Eigentumsnachweis möglich, auch die Abstammung lässt sich sicher dokumentieren. Viele Hundezüchtervereine haben deshalb die früher übliche Tätowierung abgeschafft und nutzen lieber die elektronische Kennzeichnung.

Ein gekennzeichnetes Tier kann auch leichter seinem Impfpass zugeordnet werden. So ist beispielsweise bei Tollwutverdacht eine Impfung zweifelsfrei nachweisbar. Wer mit seinem Haustier auf Reisen geht, muss es ohnehin mit einen Transponder kennzeichnen lassen und über einen gültigen EU-Heimtierausweis mit Impfnachweis verfügen.

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