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Fragen und Antworten zum Thema Flüchtlinge in Schwerin

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Schwerin – Wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende kommen 2015 nach Schwerin?

Nach der aktuellen Prognose müsste  MV im Jahr 2015 rund 16.300 Menschen  aufnehmen. Laut aktuellem Zuteilungsschlüssel entfallen davon 2,8 Prozent auf Schwerin. Das entspricht einem Zuzug von 468 Personen. Bei 20.000 Asylsuchenden würden 574 Personen auf Schwerin entfallen. Mit Stand vom  29. September wurden der Landeshauptstadt seit Jahresbeginn 333 Asylsuchende, syrische Kontingentflüchtlinge und anerkannte Flüchtlinge zugewiesen.

Zählen auch die Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz und in den Notunterkünften dazu?

Genau genommen nicht, denn hier handelt es sich um Einrichtungen des Landes. Flüchtlinge, die dort untergebracht sind, werden nach ihrer Registrierung auf die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern verteilt.

Wie viele Menschen sind in den Notunterkünften untergebracht und wie lange werden sie dort bleiben?

Die Aufnahmekapazität in der früheren Comenius-Schule liegt bei 150 Asylsuchenden. In einem Gebäude in der Hagenower Straße befindet sich eine weitere Notunterkunft mit 50 Plätzen. Sobald Plätze in der Erstaufnahmeeinrichtung Horst oder Stern-Buchholz frei sind, kommen die Flüchtlinge dorthin. Da der Zustrom weiterer Flüchtlinge nach MV anhält, ist  unklar, wie lange das Land die Notunterkünfte tatsächlich benötigt und wie lange die Flüchtlinge dort bleiben müssen.

Werden weitere Notunterkünfte in Schwerin eingerichtet?

Das ist nicht auszuschließen. Das Land hat gerade eine große Notunterkunft für 1250  Menschen  auf dem Messegelände der  MELA  in Mühlengeez eingerichtet, sucht aber auch in Schwerin weiter nach geeigneten Objekten. Ob und wann kleine, weniger gut geeignete Unterkünfte wieder aufgeben werden können, wird sich zeigen.  Die Stadtverwaltung rechnet damit, dass in Schwerin weitere Notunterkünfte entstehen, zum Beispiel in Schwerin-Süd.

Sind in Schwerin auch Notunterkünfte in Turnhallen geplant?

Nein, die Stadtverwaltung lehnt die Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen ab.

Warum müssen alle Flüchtlinge die Erstaufnahmeeinrichtungen durchlaufen?

Weil sie dort zentral registriert und medizinisch untersucht werden können. Flüchtlinge  können in der Erstaufnahmestelle auch ihren Asylantrag stellen. Vom Bundesamt für Migration werden sie dann über ihre Fluchtgründe befragt. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt, in Deutschland zu bleiben, bis über den Asylantrag entschieden ist. Alle Menschen, die in die Erstaufnahme kommen, unterziehen sich zunächst der verpflichtenden medizinischen Untersuchung. Sie werden nach ihrer Ankunft auf akute und ansteckende Erkrankungen untersucht. Um Lungenerkrankungen festzustellen, werden alle Personen ab 16 Jahren geröntgt. Sollte ein positiver Befund vorliegen, werden die Patientinnen und Patienten umgehend ärztlich versorgt – meist geschieht dies stationär in einem Krankenhaus. Auch die staatlich empfohlenen Impfungen werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorgenommen.

Wie steht es mit der medizinischen Versorgung in den Notunterkünften?

Alle Ankömmlinge in der Schweriner Notunterkunft durchlaufen eine Screening-Untersuchung – besonders wird auf ansteckende Hauterkrankungen sowie auf akute Krankheitsfälle geachtet. Akute Gesundheitsstörungen können in einer medizinischen Sprechstunde vor Ort und  im Helios-Klinikum diagnostiziert und behandelt werden.

Reicht die Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtungen in Horst und Stern-Buchholz?

In der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung Horst gibt es 650 Plätze, in der Außenstelle Stern-Buchholz sind es derzeit  600 Plätze. Die Einrichtungen arbeiten an ihrer Kapazitätsgrenze. Deshalb errichtet  das Land  Mecklenburg-Vorpommern laufend neue Notunterkünfte, inzwischen sind es 20 (Stand 30.9.2015). Auch die Erstaufnahmekapazitäten selbst sollen erweitert werden.

Gibt es schon eine Prognose, wie hoch die Zuweisung für Schwerin im kommenden Jahr sein wird?

Prognosen sind derzeit schwierig, aber selbst wenn die Zahl der Asylsuchenden  in MV 2016  wiederum bei 16.300 Menschen läge, würde die Zuweisung für Schwerin auf 857 Personen steigen. Grund ist eine höhere Zuweisungsquote von 5,26 Prozent. Die Zuweisung für die Landeshauptstadt  war in den vergangenen Jahren aufgrund der Kontingentflüchtlinge aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion stark abgesenkt worden.

Wie läuft ein Asylverfahren ab?

Das Asylverfahren wird mit dem Antrag beim Bundesamt für Migration (BAMF)  in der Erstaufnahmeeinrichtung in Gang gesetzt. Es endet regelmäßig mit der Entscheidung, ob der Asylsuchende als Asylberechtigter anerkannt wird oder nicht.

Bei einer positiven Entscheidung erhält der Asylberechtigte  ein Aufenthaltsrecht für zunächst drei Jahre, eine Arbeitserlaubnis und hat Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Nach dieser Zeit wird noch einmal überprüft, ob die Gründe für das gewährte Asyl weiter bestehen. Wenn dies der Fall ist, können Asylberechtigte – wenn sie entsprechende Kriterien erfüllen – ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten oder, nach mindestens acht Jahren, auch eingebürgert werden.

Bei einer negativen Entscheidung, also der Ablehnung des  Asylantrags, muss die Person Deutschland verlassen. Gründe dafür können sein, dass etwa kein plausibler Grund für die Gewährung von Asyl vorliegt oder ein Betroffener aus einem „sicheren Herkunftsstaat“  kommt. In diesem Fall wird der abgelehnte Asylbewerber  bis zur notwendigen Ausreise bzw. Abschiebung geduldet und bleibt in der zugewiesenen Übergangswohnung.

Wo werden die Flüchtlinge und Asylsuchenden untergebracht, wenn sie der Landeshauptstadt zugewiesen wurden?

Die unserer Stadt  zugewiesenen Flüchtlinge werden für die Zeit des Asylverfahrens dezentral in Übergangswohnungen  untergebracht. Derzeit verfügt die Landeshauptstadt über 97 solcher Übergangswohnungen, von denen die meisten  im Mueßer Holz liegen. (Stand 29.9.2015)  Die Stadt wird in Zusammenarbeit mit der kommunalen Wohnungsgesellschaft WGS weitere Wohnungen aus dem Leerstand für den Zuzug der Flüchtlinge und Asylbewerber herrichten. Es ist keine Unterbringung in den zum Abriss vorgesehenen Hochhäusern geplant. Weder in Lankow, noch auf dem Dreesch. Jedoch soll der Abriss von Fünfgeschossern am Berliner Platz zurückgestellt werden, um dort Übergangswohnungen zur Verfügung zu stellen. Die Stadt rechnet mit einem Bedarf von 300 Übergangswohnungen für die Jahre 2015 und 2016 bei einer Belegung mit durchschnittlich 3 bis 4 Personen. Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge können aus den Übergangswohnungen in anderen Wohnraum umziehen. Abgelehnte Asylbewerber  bleiben in der zugewiesenen Übergangswohnung.

Wie sind die Übergangswohnungen ausgestattet?

Die Übergangswohnungen werden nach festgelegten Kriterien ausgestattet. Hierzu gehören neben dem Schlafplatz ein Tisch mit Stuhl und ein Schrank(-anteil). Die Wohnungen sind außerdem mit notwendigen Sanitäreinrichtungen wie Toilette, Waschbecken und Dusche bzw. Duschbad ausgestattet. Die Küche ist mit Herd, Kühlschrank und notwendigen Schränken sowie einer Arbeitsplatte für die Vorbereitung von Speisen ausgestattet. Außerdem gehört in jede Wohnung eine Waschmaschine. Weitere technische Geräte wie z.B. Fernsehgerät sind nicht vorgesehen.

Welche Leistungen erhalten Asylbewerber?

Die Asylsuchenden erhalten in der Zeit des Verfahrens und im Fall der Ablehnung für die Duldungszeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelbedarf beträgt aktuell 352 €. In diesem Betrag enthalten sind das sogenannte physische Existenzminimum (für Nahrungsmittel, Kleidung, Gesundheitspflege etc.) von 216 € und ein Geldbetrag von 143 € zur freien Verfügung. Dieses „Taschengeld“ erhalten derzeit auch noch die Asylsuchenden, die in der Erstaufnahme untergebracht sind. Vom Regelbedarf werden in Schwerin Leistungen für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung in Höhe von 33,39 € abgezogen, da diese mit der dezentralen Unterbringung abgegolten sind. Über die  Dauer des Asylverfahrens und der Duldung erstattet das Land Mecklenburg-Vorpommern der Stadt Schwerin alle Aufwendungen für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung. Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge gelten die „normalen“ sozialrechtlichen Regelungen. Im Falle der Hilfebedürftigkeit würde im Regelfall Arbeitslosengeld 2 gezahlt werden. Hierbei handelt es sich überwiegend um eine Leistung des Bundes. Die Kosten der Unterkunft und Heizung ist im Wesentlichen aus kommunalen Mitteln zu finanzieren.

Und wenn ein Asylsuchender krank wird?

Asylbewerber erhalten in der Regel über das Asylbewerberleistungsgesetz nur einen eingeschränkten Katalog von medizinischen Leistungen. Das Gesetz sieht nur eine Behandlung von Schmerzzuständen oder akuten Erkrankungen vor.

Nach einer aktuellen Gesetzesänderung haben Leistungsberechtigte nach  dem Asylbewerberleistungsgesetz allerdings nach einer Wartefrist von 15 Monaten (vorher 48 Monate) Anspruch auf medizinische Leistungen entsprechend der Gesetzlichen Krankenversicherung, also dann nicht mehr nur auf eine Behandlung von Schmerzzuständen oder akuten Erkrankungen.

Die Bundesregierung beabsichtigt ab 1.11. weitere Erleichterungen: Kommunen können dann zur Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte an Flüchtlinge verpflichtet werden. 
Wer als Flüchtling über ein offizielles Bundeskontingent für syrische Flüchtlinge nach Deutschland kommt, erhält die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Können Asylsuchende arbeiten gehen?

Auch hier sind Lockerungen vorgesehen. Gegenwärtig ist die Arbeit für Asylsuchende und Geduldete in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts ganz verboten. Auch danach haben sie für mindestens ein weiteres Jahr kaum Chancen auf einen Job, weil sie keinen freien, sondern nur einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Ihnen gegenüber gelten Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge bei den Arbeitsagenturen als „bevorrechtigte Arbeitnehmer". Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge ohne die oben beschriebenen Einschränkungen arbeiten.

Wird ein Asylsuchender anerkannt erhält er nicht mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und hat uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Er hat damit auch Anspruch auf Unterstützung durch beispielsweise das Arbeitslosengeld II oder die Alterssicherung.
Die sogenannte Residenzpflicht – also die Verpflichtung für einen Asylsuchenden, sich während des laufenden Verfahrens nur in der ihm zugeordneten Region aufzuhalten – wurde inzwischen  stark abgeschwächt.

Bis auf wenige Ausnahmen dürfen sich Flüchtlinge ab einem Aufenthalt von 3 Monaten innerhalb Deutschlands bewegen. Es besteht lediglich weiterhin eine Wohnsitzverpflichtung innerhalb des Verfahrens. Nach Anerkennung können Flüchtlinge ihren Wohnsitz frei wählen.

Wie und von wem werden Asylsuchende und Flüchtlinge in Schwerin betreut?

In Schwerin sind Wohlfahrtsverbände und eine Privatfirma mit der sozialen Betreuung der Asylsuchenden beauftragt. Beratungen zu Sozialleistungen gibt es beim Sozialamt der Stadt bzw. für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge beim Jobcenter. Zwei Integrationslotsen, die arabische Muttersprachler sind, helfen den anerkannten Flüchtlingen bei der Erstorientierung und Strukturierung des Alltags. Hilfe wird u.a. bei der Wohnungssuche, -anmietung und -ausstattung, bei der Eröffnung eines Bankkontos, der Anmeldung bei der Krankenkasse, bei Behördengängen und Meldeangelegenheiten, bei der Realisierung von Schulbesuchen und Kita-Betreuung und der Inanspruchnahme von gesundheitlichen Leistungen angeboten. Darüber hinaus stellen sich viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in unserer Stadt bereit. Die Hilfsangebote reichen von der Kleiderkammer bis zur Familienpatenschaft.

Wo können Asylsuchende Deutsch lernen?

Da die Integrationskurse gegenwärtig nur den Asylberechtigten und den anerkannten Flüchtlingen offen stehen, ist hier ehrenamtliches Engagement besonders gefragt. Wer Flüchtlingen die deutsche Sprache beibringen möchte, der wendet sich bitte an die Flüchtlingshilfe Schwerin oder die Ehrenamtskoordinatorin Nicole ben Ali. 
Wenn Asylsuchende und Flüchtlinge über einen Internetzugang verfügen, können sie auch online Deutsch lernen –  im Selbststudium oder unter Anleitung. Das kostenfreie Online-Portal „ich-will-deutsch-lernen“ des Volkshochschul-Verbands steht jedem offen.  Zur  Registrierung  wird  lediglich  eine  E-Mail- Adresse benötigt. Das Angebot umfasst mehr als 11.000 Übungen in 50 Aufgabentypen. Es eignet sich sowohl für den Einsatz in Integrationskursen als auch zum Selbststudium.

Leichter als die Erwachsenen haben es die Kinder: Sie lernen die deutsche Sprache in der Kita und Schule. Das Land hat angekündigt, 100 zusätzliche Lehrer in MV einzustellen, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten.

Was muss ich tun, wenn ich selbst Asylsuchenden und Flüchtlingen helfen will?

Wir haben unter www.schwerin.de  Informationen, Kontaktadressen und Spendenkonten zusammengestellt, die wir laufend aktualisieren. Die wichtigste Adresse ist die Flüchtlingshilfe Schwerin. Die Ehrenamtskoordinatorin Nicole Ben Ali nimmt Hilfsangebote telefonisch unter 0385/2073110 oder 0152/26473187 entgegen. Oder besuchen Sie einfach eines der WELCOME-Cafés, die in unserer Stadt entstanden sind!

Werden abgelehnte Asylbewerber sofort abgeschoben?

Wenn das Asylgesuch abgelehnt wurde, muss der Betroffene die  Bundesrepublik prinzipiell verlassen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Klage gegen die Ablehnung zu erheben. Daneben kann es Gründe geben, z.B. die aktuelle Lage im Heimatland, die gegen eine sofortige Rückführung sprechen.

Personen erhalten dann meist eine sogenannte Duldung. Sie haben dadurch keinen richtigen Aufenthaltstitel, halten sich aber legal in Deutschland auf.

Wird keine Duldung ausgesprochen, muss die betreffende Person die Bundesrepublik verlassen. Wenn eine ausreispflichtige Person der Verpflichtung nicht freiwillig nachkommt, muss diese zwangsweise durchgesetzt werden. Diese  so genannten Abschiebungen, die  laut einem aktuellen Ministererlass derzeit wieder ohne Vorankündigung auch in den Nachtstunden erfolgen können, sind derzeit eher die Ausnahme: So gab es zum 31.8.2015 in MV 3336 Ausreisepflichtige, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Bei 2738 wurde die Abschiebung ausgesetzt, sodass nur 598 unmittelbar ausreisepflichtig waren. In Schwerin gab es zum Stichtag 84 Ausreisepflichtige, von denen 65 eine Duldung erhielten und nur 19 unmittelbar ausreisepflichtig waren.

Wie viele Abschiebungen hat es 2014 und 2015 gegeben?

2014 wurden 11 Ausreisepflichtige abgeschoben. 2015 (Stand 24.09.2015) waren es 17 Ausreisepflichtige.

Können Asylberechtigte ihre ganze Familie nach Deutschland holen?
Nach  dem  Aufenthaltsgesetz  ist  es  für  Ausländer,  die  im  Besitz  eines Aufenthaltstitels sind, möglich im Rahmen des sogenannten „Familiennachzugs“ ihre Familienangehörigen nach Deutschland zu holen.

In den ersten drei Monaten nach der Anerkennung als Asylberechtigter oder der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention können die so anerkannten Flüchtlinge ihre Kernfamilie (Ehepartner und minderjährige Kinder) ohne weitere Voraussetzungen nach Deutschland holen. Nach dieser Zeit ist ein Familiennachzug nur möglich, wenn die Ausländer über ausreichend Wohnraum verfügen und den Lebensunterhalt ihrer Familie sichern können. In der Regel ist der Familiennachzug nur für die Kernfamilie möglich, also für Ehegatten und minderjährige ledige Kinder. In Ausnahmefällen kann zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte jedoch auch sonstigen Familienangehörigen der Nachzug ermöglicht werden. Der hier lebende Familienangehörige muss dann aber für  Unterkunft,  Lebensunterhalt  und  Krankenversicherung  aufkommen.

Besuchen Kinder von Asylsuchenden die Kita und Schule?

Ja. Die Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wie alle anderen Kinder auch einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz – für die älteren Kinder und Jugendlichen gilt die allgemein übliche Schulpflicht.  Die Kita-Unterbringung der Flüchtlingskinder stellt für die Stadt Schwerin eine besondere Herausforderung dar, weil die steigenden Betreuungszahlen noch nicht in unserer  Kita-Bedarfsplanung berücksichtigt sind. Die Betreuung in einer Kindereinrichtung ist aber ein wichtiger Schritt zum Erwerb von Sprachkompetenzen für den späteren Schulbesuch.

Für den Schulbesuch der Flüchtlingskinder hat die Stadt Schwerin so genannte „Standortschulen“ gebildet, an denen der Spracherwerb der Kinder besonders gefördert werden kann. Aktuell betrifft dies die drei Grundschulen Mueßer Berg, Astrid Lindgren und die Nils-Holgersson- Schule. An zwei weiterführenden Schulen (Astrid-Lindgren und Erich Weinert) wird speziell für Asylsuchende und Migranten  der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache angeboten. 

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