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Neues Gesetz soll Brandschutz für die Zukunft sicherstellen

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Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es in 967 Freiwilligen Feuerwehren rund 25.080 ehrenamtliche und in sechs Berufsfeuerwehren 719 hauptberufliche Feuerwehrleute. Sie gewährleisten den Brandschutz und wirken im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit.

Um dies auch für die Zukunft sicher zu stellen und vor allem die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden in den Feuerwehren zu unterstützen und zu fördern, hat Innenminister Lorenz Caffier heute im Kabinett den Gesetzentwurf für ein neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt. „Nur dank der persönlichen Einsatzbereitschaft engagierter Menschen in unserem Land ist es möglich, dass die Aufgaben in der Gefahrenabwehr leistbar sind. Dieses Engagement erkennen wir an und wollen es deshalb weiter fördern und unterstützen. Durch die Gesetzesänderung können wir viele sinnvolle Maßnahmen umsetzen, die unseren Feuerwehren die Arbeit erleichtern und die Bedingungen der Kameradinnen und Kameraden verbessern werden“, so der Minister.

Von den Feuerwehren wird schnelle Hilfe nicht nur bei Bränden oder Unfällen erwartet. Die Feuerwehr ist in den letzten Jahren immer mehr zu einer universellen lokalen und regionalen Hilfeleistungsorganisation geworden. Ihre Aufgaben reichen mittlerweile weit über die traditionelle Brandbekämpfung hinaus. Sie umfassen den vorbeugenden Brandschutz, die Brandschutzerziehung und die Brandschutzaufklärung ebenso wie die Bekämpfung bzw. Vermeidung von giftigen Gasentwicklungen und sonstigen Umweltbelastungen. Um die Vielzahl der Aufgaben wahrnehmen zu können, müssen ständig einsatzbereite Feuerwehren mit ausreichendem Personal vorgehalten werden.

Erste Vorschläge zur Verbesserung der Bedingungen und der Organisation der Feuerwehren in unserem Land hatte das Innenministerium im Februar 2013 in einem „Eckpunktepapier zur künftigen Sicherstellung des Brandschutzes“ unterbreitet, die Grundlage für Diskussion auf breiter Ebene in den Feuerwehren, in den Fraktionen des Landtages und fraktionsübergreifend dienten. Im Ergebnis dieser Diskussionen wurde erheblicher Überarbeitungsbedarf der bisherigen rechtlichen Regelungen festgestellt, von denen einige auch schon geändert wurden. So können nach dem im Dezember 2013 in Kraft getretenen Brandschutz-Ehrenzeichen-Gesetz als Anerkennung für langjähriges ehrenamtliche Engagement Jubiläumszuwendungen gezahlt werden. Die seit dem 1. Januar 2014 gültige Feuerwehrentschädigungsverordnung regelt die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf soll ein Rahmen für die Sicherstellung des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung geschaffen werden, der zukunftsfähig ist. An bewährten Grundsätzen und Strukturen soll festgehalten werden: die Aufgaben werden im eigenen Wirkungskreis durch die Gemeinden und Landkreise wahrgenommen (jedoch auch mit verstärktem Blick auf die kommunale Zusammenarbeit), flächendeckend bleibt die Arbeit in den Freiwilligen Feuerwehren ehrenamtlich. Außerdem hat der Grundsatz weiterhin Bestand, dass der Einsatz der Feuerwehr bei Bränden, Technischen Hilfeleistungen und sonstigen Not- und Unglücksfällen kostenfrei sein soll. Eine Ausnahme hiervon bilden die Einsätze, die in der novellierten Kostenersatzregelung aufgeführt sind. In dieser Regelung wird klargestellt, welche Einsätze der Feuerwehr zukünftig kostenpflichtig sein sollen. So ist z.B. ein Einsatz der Feuerwehr, der durch auslaufendes Motorenöl aus einem Kraftfahrzeug verursacht wurde, kostenpflichtig.

Neu aufgenommen wurde im Gesetzentwurf, dass die Gemeinden einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen haben. Die Brandschutzbedarfsplanung ist dabei die anhand einer Gefahren- und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr dient.

Den Landkreisen kommt in Zukunft ein stärkeres Gewicht bei der Unterstützung der Gemeinden bei ihren Aufgaben zu. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung einer Brandschutzdienststelle vor. Zudem haben sich durch die Kreisstrukturreform die Landkreise hinsichtlich der Fläche, der Einwohnerzahlen und der Zuständigkeiten vergrößert, wodurch das Arbeitsaufkommen der Landkreise im Brand- und Katastrophenschutz bereits generell zugenommen hat. Eine organisatorische Neuausrichtung ist daher geboten.

Um die Bedingungen für Feuerwehrfrauen und -männer, insbesondere im Ehrenamt attraktiv zu gestalten, können diese künftig aktives Mitglied sowohl am Wohn- als auch am Arbeitsort sein (Doppelmitgliedschaft), sie können gleichzeitig auch in einer anderen (Hilfs)Organisation Mitglied sein oder in der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte im Bereich der Landkreise mitarbeiten.

Neu ist auch, dass Personen, die zwar nicht feuerwehrdiensttauglich sind, dennoch unterstützend im aktiven Dienst der freiwilligen Feuerwehr mitarbeiten können, z.B. in der Verwaltung.

Die Altersgrenze für die Wehrführungen und deren Stellvertreter wird von derzeit 65 auf 67 Jahre angehoben und mit Blick auf die überwiegend großflächigen kommunalen Strukturen soll es zur Entlastung der Wehrführungen auf Amts- und Kreisebene auch möglich sein, mehrere Stellvertreter zu wählen.

Um angesichts der demografischen Entwicklung weiterhin fähige und gut ausgebildete Feuerwehrfrauen und -männer zu haben, wird die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz zu einem Kompetenzzentrum fortentwickelt.

Von praktischer Bedeutung ist eine Regelung für erhöht brandgefährdete Anlagen wie z.B. Tunnel oder große Einkaufszentren. Dort müssen künftig Sonderlöschmittel und eine geeignete Funkversorgung vorgehalten werden. Dadurch soll die Arbeit der Feuerwehren ganz konkret vor Ort erleichtert werden.

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