Schwerin – Für das nächste Schuljahr müssen alle Kinder bis spätestens 29. Oktober angemeldet werden, die vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2010 geboren wurden und in Schwerin wohnen. Die Anmeldungen hierzu sind im Bürgerbüro des Stadthauses der Landeshauptstadt zu den Öffnungszeiten möglich. Um einen Überblick über die vorhandenen Grundschulen in der Stadt Schwerin zu geben, liegt im Bürgerbüro ein „Wegweiser für Grundschulen“ bereit. Hier stellen sich die Grundschulen in staatlicher und freier Trägerschaft mit ihrem Profil vor.
Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2015/16 von der Schule zurückgestellt wurden. Soll das Kind für das kommende Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden, ist ebenfalls eine Schulanmeldung im Bürgerbüro notwendig.
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes und der gültige Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten mitzubringen. Die anzumeldenden Kinder brauchen bei der Anmeldung nicht mit dabei sein. Die Schulanmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Personensorgeberechtigten vorzunehmen. Sollte ein Personensorgeberechtigter verhindert sein, ist bei der Anmeldung eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen.
In Ausnahmefällen ist eine Schulanmeldung, mit einer von den Personensorgeberechtigten ausgestellten Vollmacht, durch eine dritte Person des Vertrauens zulässig. Die Vollmacht muss jeweils die/den vollständigen Namen und die Anschrift, das Geburtsdatum, sowie den ersten und zweiten Schulwunsch mit entsprechendem Hortwunsch enthalten.