Schwerin – Die Bildungskarte ist für Eltern und Erziehungsberechtigte in der Landeshauptstadt der bevorzugte Weg, um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen. Mit der Karte im Kreditkartenformat können Eltern mittels Passwort einsehen, wie viel Geld und welche Leistungen ihren Kindern zustehen und diese Leistungen auf der Karte verbuchen lassen. Eineinhalb Jahre nach der Einführung im April 2014 wurden 3851 dieser Plastikkarten ausgegeben. Damit nutzen mehr als 90 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller mit der Bildungskarte die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. „Damit haben wir den Zugang zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder aus einkommensschwachen Familien erleichtert, aber auch den Verwaltungsaufwand schrittweise verringert“, zieht Andreas Ruhl, Dezernent für Finanzen, Jugend und Soziales, eine vorläufige Bilanz.
Gleichzeitig haben sich bisher auch 190 Leistungsanbieter im Onlineverfahren der Bildungskarte (www.but-konto.de) registriert, darunter 53 Anbieter für Ausflüge, 17 für Lernförderung, 92 für Teilhabe und 28 Anbieter der Mittagsverpflegung. In einem weiteren Schritt ist vorgesehen, die Bildungskarte für die Leistungen der Schülerbeförderung nutzbar zu machen.
Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es für:
- Kosten für das gemeinschaftliches Mittagessen in der Kita, Schule und Hort
- Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten in Höhe von monatlich 10 Euro (z. B. für Beiträge von Sportvereinen, Musikunterricht oder Museumsbesuche)
- Nachhilfeunterricht mit Bescheinigung der Schule, dass die Förderung zum Erreichen des Lernziels erforderlich ist
- Aufwendungen für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf in Höhe von jährlich 100 Euro
- Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, soweit die Schule nicht in zumutbarer Entfernung erreichbar ist
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Eltern, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder einen Kinderzuschlag erhalten. Aber auch Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beanspruchen.
Die Förderung erfolgt aber nicht automatisch: Die Eltern müssen die Leistungen für ihre Kinder im Amt für Soziales und Wohnen im Stadthaus beantragen. „Die Bildungskarte hat die Akzeptanz des Bildungs- und Teilhabepakets erhöht. Trotzdem nutzen längst nicht alle berechtigten Familien diese Leistungen. Deshalb bitte ich Eltern, die das noch nicht getan haben, die Leistungen zum Wohle ihrer Kinder zu beantragen“, so Andreas Ruhl.
Bisher sind in Schwerin 3851 Bildungskarten aktiv. Allein bis zum 30. September 2015 wurden 4206 Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beschieden. Die mit Abstand am häufigsten beanspruchte Leistung ist das Mittagessen in Kita, Schule und Hort. Mehr als 40 Prozent der Gesamtfördersumme entfielen bis 30.09.2015 auf diese Leistung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben für das Mittagessen von 227.000 Euro auf knapp 340.500 Euro gestiegen.
Die übrigen Leistungen haben bis auf die Ausgaben für Lernförderung und Ausflüge noch nicht den Vorjahreswert erreicht. 23,85% der Leistungen wurden bis zum 30.09 für die Lernförderung eingesetzt, 11,8% für die Schülerbeförderung, 10,35% für Klassenfahrten. Für Schulbedarf und Leistungen der Teilhabe wurden jeweils rund 47.000 Euro, also etwa 5,6% der Gesamtsumme, verwendet. Der Rest entfiel mit knapp 15.000 Euro auf die Förderung von Schulausflügen.
Bis Ende September 2015 wurden Leistungen von insgesamt 831.270,11 Euro vergeben, 700.000 Euro davon wurden über die Bildungskarte in Anspruch genommen. Hinzu kommen Leistungen in einer Größenordnung von 186.800 Euro, die an die Berechtigten SGB II Empfänger als Geldleistung für Schulbedarfe im Februar und August erbracht worden sind.
Im Vorjahr wurden Kinder und Jugendliche mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen im gesamten Jahr mit insgesamt 1.006.000 Euro unterstützt.
Den Vordruck für die Antragsstellung erhalten Eltern auch als Download unter: www.schwerin.de (Bürgerservice/Soziales/Bildungs- und Teilhabepaket).