Schwerin (ots) – Wie gerade erst während des Spitzengesprächs der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden am vergangenen Freitag vereinbart, wird der Betreuungsschlüssel für die dezentral in den Kommunen untergebrachten Flüchtlinge von 1 zu 10 auf 1 zu 7 verbessert, d.h. für je bis zu sieben zu betreuende Personen ist jetzt ein Betreuungsaufwand von einer Stunde pro Tag vorgesehen. Die Betreuung ausländischer Personen, die in Wohnungen außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft (dezentral) untergebracht werden, ist eine personenbezogene Unterstützung in alltagspraktischen Dingen.
Das Land erstattet den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen und angemessenen Aufwendungen für die Betreuung der im Sinne der Arbeitshinweise dezentral untergebrachten Ausländer, wenn die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit durch das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (AMF) anerkannt und genehmigt wurden.
"Durch die Förderung der Alltagskompetenz sollen gute nachbarschaftliche Beziehungen und gegenseitige Toleranz zwischen der einheimischen Bevölkerung und den dezentral untergebrachten Ausländern gefördert werden", so Innenminister Lorenz Caffier.
Die Betreuung kann sowohl durch die Landkreise und kreisfreien Städte mit eigenem Personal oder vertraglich durch Dritte sichergestellt werden.
Entsprechende Arbeitshinweise hat das Innenministerium heute an die Landkreise und kreisfreien Städte übersandt. Sie treten mit dem 1. November dieses Jahres in Kraft.