Schwerin (ots) – Am Abend des 14. November wurden durch Beamte des Polizeihauptrevier Schwerin im Rahmen von Kontrollmaßnahmen zwei Verkehrsdelikte festgestellt.
Bei einem 45-jährigen Fahrer eines Sprinters, welcher im Stadtteil Mueßer Holz, gegen 19 Uhr kontrolliert wurde, erhärtete sich der Verdacht, dass er ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt hat. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,06 Promille. Daraufhin wurde bei ihm eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Der Führerschein wurde sichergestellt.
Desweiteren wurde eine 36-jährige Fahrzeugführerin nach einem Hinweis in der Schweriner Paulsstadt, gegen 20 Uhr kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein Test ergab einen Wert von stattlichen 4,02 Promille. Auch sie musste zur Blutprobenentnahme mit zum Polizeihauptrevier Schwerin kommen. Der Führerschein konnte nicht sichergestellt werden, da die Frau keinen mehr besitzt. Dieses musste sie bereits in diesem Jahr wegen eines ähnlichen Deliktes abgeben. Es wird nun gegen sie wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Weiter wurde auf dem PHR Schwerin festgestellt, dass gegen die 36-Jährige ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Schwerin besteht. Die geforderte Geldsumme konnte sie nicht bezahlen, so dass sie in die JVA Bützow verbracht wird.