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Stadt will alte Schwimmhalle an Architekten Bunnemann verkaufen

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Schwerin – Die Stadt Schwerin möchte den Streit um den Abriss der alten Schwimmhalle in Lankow durch einen Verkauf des Objektes beilegen.

Die Landeshauptstadt, die Eigentümerin des Grundstückes an der Lübecker Straße 266 ist, beabsichtigt die 1976 fertig gestellte und 2014 still gelegte Schwimmhalle am Nordostufer des Lankower Sees an den Schweriner Architekten Ulrich Bunnemann zu verkaufen.

Dieser plant eine Umnutzung des Gebäudes, das vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege im April 2015  als „schutzwürdiges Baudenkmal“ eingestuft wurde.

„Ich bin froh, dass wir mit dem Verkauf auch dem Wunsch vieler Schwerinerinnen und Schweriner nachkommen, den Abriss dieses mit vielen Emotionen verbundenen Gebäudes durch ein sinnvolles Nutzungskonzept zu vermeiden. Die  Stadt Schwerin spart Abrisskosten in erheblicher Höhe ein und behält durch die vertraglichen Festlegungen die Steuerungsmöglichkeiten in der Hand“, so Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow.

Der Architekt hatte der Stadt während der bereits laufenden Abrissarbeiten ein Kaufangebot unterbreitet. Der danach in Verhandlungen mit der Stadt erzielte Verkaufspreis liegt über dem derzeitigen Verkehrswert des Grundstücks und deckt alle bisher entstandenen Abrisskosten der Stadt ab.

Bunnemann, der in Schwerin große Erfahrung bei der Sanierung historischer Bausubstanz besitzt und in der Stadt als erfolgreicher Bauherr bekannt ist, beabsichtigt die Sanierung des Objektes und die Umnutzung zu Wohnzwecken und für gesundheitliche Zwecke (z.B. Physiotherapie, Sauna).

Dem Käufer soll außerdem die Kaufoption auf eine angrenzende 2900 Quadratmeter große Teilfläche zugesichert werden. Der Käufer verpflichtet sich zur Sanierung des Gebäudes entsprechend den Abstimmungen mit den Fachbereichen für Denkmalpflege bzw. Stadtentwicklung. Die zeitlich befristete Kaufoption für das benachbarte Grundstück kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Käufer seiner Sanierungsverpflichtung für das frühere Schwimmhallengebäude nachkommt.

Die Stadtvertretung muss dem geplanten Verkauf zustimmen.

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