Schwerin – Für die Abwägung zwischen Wassertourismus und Naturschutz auf den Schweriner Seen liefert ein weiterführendes Gutachten des Kieler Biologen Dr. Ulrich Mierwald zusätzliche Argumente zum Thema Stege contra Vogelschutz. Das Resümee: Die im Wassertourismuskonzept der Stadt in den kommenden Jahren geplanten wassertouristischen Anlagen stellen keine erhebliche Störung der Vogelwelt dar.
Die Landesregierung schrieb es ins Landeswassertourismuskonzept, die Landeshauptstadt Schwerin hat es im Leitbild 2012 verankert: Die Entwicklung touristischer Infrastrukturen für Bootsführer soll gefördert werden. Es gibt einfach zu wenig. „Natürlich tun wir das mit Augenmaß, um jene natürlichen Besonderheiten zu bewahren, wegen derer viele Urlauber in unsere Region kommen“, sagt SDS-Werkleiterin Ilka Wilczek. Der städtische Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin (SDS) hatte aufgrund der Diskussionen um den geplanten „Schlossbuchtanleger“ eine FFH-Verträglichkeitsstudie für die geplanten Vorhaben der Landeshauptstadt Schwerin beauftragt. Das Kieler Institut für Landschaftsökologie untersuchte Auswirkungen der Veränderungen des Bootsverkehrs auf die Vogelwelt im EU-Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“.
Dafür, so Diplom-Biologe Dr. Ulrich Mierwald, sei eine neue Software entwickelt worden. Diese ermittelt anhand verschiedener Parameter die Auswirkungen auf die wertgebenden neun Arten des Vogelschutzgebiets in ihren verschiedenen Lebensphasen. Zu diesen Parametern zählen Lebensraumgröße und Siedlungsdichte der Vögel, ihre artspezifische Empfindlichkeit, aber auch die Lage der geplanten Anlagen und Störzeiten durch den Bootsverkehr.
Baumaßnahmen schaffen 322 zusätzliche Liegeplätze für öffentliche Nutzung
„Dabei wurde nicht nur der mit 45 Metern Länge geplante Anleger in der Schlossbucht untersucht, sondern insgesamt elf Steganlagen und zwei Wassertankstellen als Vorhaben der Landeshauptstadt und umliegender Gemeinden am Schweriner See“, erklärt Marlies Bachmann, Sachgebietsleiterin Investitionsmanagement beim SDS. Weiterführende Expertisen bestätigen, dass es keine erheblichen Beeinträchtigungen durch zusätzlichen Bootsverkehr geben wird.
Derzeit liegen 5.000 Boote an Stegen des Schweriner Sees. Die neuen Infrastrukturen sollen die öffentliche Nutzung insgesamt um weitere 322 Plätze vergrößern. Beim Schlossbuchtanleger geht es um 22 Anlegeflächen, darunter elf öffentliche Kurzzeitliegeplätze und elf Liegeplätze für die dort befindliche Gastronomie. Zudem besteht eine Möglichkeit zum Festmachen für Fahrgastschiffe, die zum Beispiel zwischen Berlin und Schwerin unterwegs sind. Weitere Liegeplätze sind unter anderem in Zippendorf, auf Kaninchenwerder, am Zoo, am Freilichtmuseum Mueß, aber auch an der Hafenpromenade des Ziegelinnensees vorgesehen.
Öffentliche Anleger fördern naturverträglichen Tourismus
„Wir zielen auf ein öffentliches Netz von Anlegern ab. Die Umsetzung dieser Idee fördert weitere naturverträgliche Formen des Tourismus. Wer auf wunderschönen Routen Schwerin per Rad erreicht, kann ein Stück seines Weges auf dem Wasser zurücklegen oder mit dem Hydro-Bike die Stadt erkunden. Damit eröffnet die Landeshauptstadt neue attraktive Angebote für Touristen“, so Marlies Bachmann weiter.
„Das Gutachten liefert belastbare Aussagen über die Auswirkungen des Wassertourismus auf den Vogelschutz an und auf den Schweriner Seen. Wir wollen damit sicherstellen, dass geplante Bauvorhaben von Steganlagen im Einklang mit dem Natur- und Umweltschutz stehen und der moderat zunehmende Bootsverkehr den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebiets nicht zuwider läuft“, sagt der Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Ordnung, Bernd Nottebaum.
Dr. Ulrich Mierwald unterscheidet in seinem Gutachten zwischen primären, also dauerhaft an einer Stelle befindlichen Auswirkungen wie direkt im Umfeld eines Stegs oder einer Wassertankstelle und sekundären Auswirkungen. Letztere beschreiben zeitlich und räumlich veränderbare Beeinträchtigungen der Vogelwelt, beispielsweise durch fahrende Boote auf dem See.
Gutachter berechnet Ausmaß der Störung für einzelne Vogelarten
Eine neu entwickelte, bundesweit einmalige Berechnungsgrundlage ermöglicht, eine „Gesamtstörzeit“ zu ermitteln. „Dieser rechnerische Wert stellt das Ausmaß der Störungen auf die einzelnen Vogelarten im Schutzgebiet dar. Ab einer bestimmten Intensität wirkt sich die Störung erheblich auf den Vogelbestand auf den Seen aus. Das ist abhängig von der Empfindlichkeit der betroffenen Arten, ihrer Siedlungsdichte, der Dauer der Störung sowie ihrer Häufigkeit.“ Die Intensität hänge jedoch auch von anderen Faktoren ab, betonte der anerkannte Experte im Gespräch – „ein Motorboot ist etwas grundlegend anderes als ein Kanu.
Auf Nachfrage erläuterte Dr. Ulrich Mierwald die Modellierung der „Gesamtstörzeit“, welche auf der Nutzung eines geografischen Informationssystems (GIS) basiert. „Hier liegt der Ansatz zu Grunde, dass von jedem Boot eine störende Wirkung ausgeht, so lange es sich innerhalb oder in der Nähe eines Lebensraumes einer Art befindet. Die Störung wird zeitlich erfasst und auf die Summe aller Boote hochgerechnet.“ Aus diesen Berechnungen und weiteren Angaben werden alle Auswirkungen der Steganlagen und Wassertankstellen zu einer Gesamtbeurteilung der Erheblichkeit herangezogen, inklusive weiterer kumulierender Pläne.
Im Ergebnis stellt sich heraus, dass die Umsetzung der geprüften Vorhaben – mit Ausnahme einer Art – zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen führen wird. Nur für die Tafelente ergibt sich eine geringfügige Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle. Diese kann jedoch durch geeignete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung wie die Schaffung von störungsfreien Zonen vermieden werden. Die Berechnungen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Schadensbegrenzung werden künftig durch ein Monitoring geprüft.
Zur Person:
Der Diplom-Biologe Dr. Ulrich Mierwald (Jahrgang 1955) studierte Biologie (Fachbereiche Zoologie und Botanik) an der Christian Albrechts-Universität zu Kiel. Von 1982 bis 1988 promovierte er im Fachbereich Botanik (Vegetation der Kleingewässer in landwirtschaftlich genutzten Flächen in Schleswig- Holstein). Seit 1982 war er freiberuflich und ab 1988 im planerischen Bereich (vorrangig LBP und Eingriffsregelung) tätig. Im Jahr 1992 gründete und leitete er das Kieler Instituts für Landschaftsökologie. Seine Tätigkeitsbereiche sind die Koordination von Großprojekten und Forschungsvorhaben (u.a. zur Thematik Vögel und Lärm), FFH-Verträglichkeitsprüfungen, artenschutzrechtliche Fachbeiträge, Entwicklung von Naturschutzfachkonzepten und Leitfäden bzw. Arbeitshilfen (u.a. Artenschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Vögel und Straßenverkehr), Erfolgskontrollen im Naturschutz (Monitoring) und die fachliche Beratung von Behörden und Büros. Als Kreisnaturschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Kiel und Mitglied des Beirats beim Landesbeauftragten für Naturschutz in Schleswig-Holstein ist er ehrenamtlich tätig.