Schwerin (ots) – Schwerin – Am 11. Dezember, gegen 21.50 Uhr, kontrollierten Beamte des Polizeihauptrevier Schwerin einen Pkw-Fahrer im Stadtteil Mueßer Holz. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 31-jährige Fahrzeugführer den Pkw unter Alkoholeinfluss führte.
Ein erster Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,08 Promille. Aus diesem Grund musste der Fahrzeugführer mit zur Dienststelle genommen werden, um einen zweiten Atemalkoholtest durchzuführen. Dieser ergab einen gerichtsverwertbaren Wert von 0,98 Promille.
Weiter stellte sich heraus, dass der 31-jährige Schweriner keine Fahrerlaubnis mehr besitzt, dass das von ihm geführte Fahrzeug nicht versichert war und dass an den angebrachten Kennzeichen des eigentlich außer Betrieb gesetzten Pkw unberechtigterweise Zulassungsplaketten aufgeklebt wurden.
Insofern muss sich der Fahrzeugführer wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze verantworten.