Schwerin – Mit der Verabschiedung des Haushalts im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern konnten weitere wesentliche Punkte des Tierschutzkonzeptes der Landesregierung untersetzt werden.
„Ich freue mich, dass der Landtag den Haushalt auch im Sinne des Tierschutzes verabschiedet hat. Nicht nur, dass es auch weiterhin nur Förderungen für Tierhaltungsbetriebe gibt, die beim Tierschutz über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gehen, auch sind in den nächsten beiden Jahren spürbare Hilfen für die Tierheime des Landes möglich. Auch haben wir nun mehr Klarheit beim Thema Katzenkastration“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, heute am Rande der Landtagssitzung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen wichtige gesellschaftliche Funktionen. Sie kümmern sich um verletzte oder vernachlässigte Haustiere und entlasten damit vor allem die Kommunen. Allerdings befinden sich einige Tierheime in einem unzureichenden baulichen Zustand und genügen so den Qualitätsstandards des Deutschen Tierschutzbundes nicht mehr. „Deshalb hat der Landtag erhebliche finanzielle Mittel für den Tierschutz für Heimtiere bewilligt. Für 2016 und 2017 stehen insgesamt 1,64 Millionen Euro für die Instandsetzung der gemeinnützigen Tierheime im Land zur Verfügung. Damit erhöhen wir den Ansatz um das Achtfache! In beiden Jahren sollen auch Wildtierauffangstationen mit jeweils 30.000 Euro unterstützt werden“, so der Minister.
Außerdem wird mit der nächsten Veröffentlichung des Gesetz- und Verordnungsblattes (31.12.15) die Katzenschutzgebiet-Ermächtigungslandesverordnung in Kraft treten. MV hat dabei als eines der wenigen Bundesländer neben Baden-Württemberg und Hessen vom § 13b Satz 5 des Deutschen Tierschutzgesetzes Gebrauch gemacht. Damit wird die Landesregierung die Landkreise und kreisfreien Städte ermächtigen, bestimmte Gebiete festzulegen, in denen durch eine Unterbindung der Vermehrung der Katzen, die Tiere vor erheblichen Schmerzen und Leiden langfristig geschützt werden. „Die Landesverordnung wurde notwendig, weil in einigen Gebieten die freilebende Katzenpopulation zu große Ausmaße erreicht hat. Freilebende Hauskatzen sind aufgrund ihrer Domestizierung in der Regel auf die Hilfe des Menschen angewiesen. Wenn diese nicht gewährleistet ist, führt dies oftmals zu erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden unter den Tieren. Es ist außerdem bekannt, dass Katzen Träger bestimmter Krankheitserreger sein können, die auch bei Menschen gefährliche Erkrankungen auslösen können, so zum Beispiel Toxoplasmose. Zur Unterstützung der vielfachen Kastrationsaktionen stellt das Land den Kommunen 10.000 Euro in den nächsten Haushaltsjahren zur Verfügung. Damit erfüllen wir einen weiteren Punkt unseres Tierschutzkonzeptes“, erklärte Dr. Backhaus.
„Dass wir nicht bei „Null“ angefangen haben, zeigen die bereits jetzt geltenden Erlasse und durchgeführten Maßnahmen. So wurde bereits im Oktober die Verabschiedung des Landeskodex zur Vermeidung des Schlachtens tragender Rindern unterzeichnet“, führt der Minister aus.
Zu den Unterzeichnern gehören u.a. (in alphabetischer Reihenfolge): – Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.,- Biopark e.V.,- Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern,- Landesverband der Tierärzte im öffentlichen Dienst Mecklenburg-Vorpommern,- Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Bundesverbandes der praktizierenden Tierärzte e.V.,- LMS Agrarberatung GmbH,- Rinderzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.G.,- Teterower Fleisch GmbH,- Tierschutzbeirat des Ministers.
Das Tierschutzkonzept ist auf der Internetseite des Ministeriums unter der Rubrik Service/Publikationen als Download verfügbar.