Schwerin – Am Donnerstag, den 24. und am Donnerstag, den 31. Dezember 2015 bleiben die Schweriner Arbeitsagentur und ihre Geschäftsstellen in Wismar, Grevesmühlen, Gadebusch, Hagenow, Ludwigslust, Parchim, Sternberg und Lübz geschlossen.
Wer am 24. oder 31. Dezember 2015 arbeitslos wird, braucht keine finanziellen Nachteile befürchten, sofern die Arbeitslosmeldung am ersten dienstbereiten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit nachgeholt wird. Für die Weihnachtsfeiertage ist das in diesem Jahr der 28. Dezember 2015 und für den Jahreswechsel der 4. Januar 2016.